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Schadensersatzrecht | 20.07.2021

Abgas­skandal

Der Diesel­skandal geht in eine neue Runde - Jetzt auch Muster­feststellungs­klage gegen die Daimler AG

Verbraucher können jetzt ohne Kosten­risiko klagen

Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (Vzbv) hat eine sogenannte Muster­feststellungs­klage (MFK) gegen die Daimler AG am Oberlandes­gericht Stuttgart eingereicht. Es geht darum, vom OLG Stuttgart klären zu lassen, ob Daimler in mehreren Fahrzeug­modellen unzulässige Abschalt­einrichtungen verbaut hat, um Abgaswerte zu manipulieren.

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Nachdem der Verband 2018 die erste Muster­feststellungs­klage gegen die Volkswagen AG eingereicht und 2019 zu einem erfolgreichen Abschluss durch Vergleich gebracht hatte, hatten auch Daimler Kunden schon lange auf eine entsprechende Verfolgung ihrer Interessen gehofft. Jetzt kann jede Privat­person, die sich ein Daimler­fahrzeug gekauft hat - egal ob neu oder gebraucht- Schadens­ersatz­ansprüche gegen den Auto­hersteller geltend machen.

Neue Klage umfasst verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe

Dr. Marco Rogert, Partner der Kanzlei Rogert und Ulbrich, der als Prozess­vertreter des Vzbv an der erfolgreichen ersten Muster­feststellungs­klage gegen VW beteiligt war, erläutert: „Nach ersten Informationen umfasst diese neue Klage des Vzbv verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle: GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic,GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec, GLK 250 BlueTec.Dabei geht es um verbaute Motoren mit der Bezeichnung: OM 651.“ Weitere Infos auf: www.klage-daimler.de

Bundesweit bereits tausende Klagen von Einzelklägern gegen Daimler

Aktuell beschäftigten bundesweit bereits tausende Klagen von Einzel­klägern gegen den Stuttgarter Fahrzeug­hersteller vorwiegend die Land­gerichte. Der Vorwurf: Daimler habe sittenwidrig und mit Schädigungs­vorsatz unzulässige Abschalt­einrichtungen in Fahrzeugen vieler Modelle verbaut, was einen Schadens­ersatz­anspruch nach § 826 BGB begründen kann.

Einzeln klagen oder sich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Damit stellt sich Daimler- Kunden dieselbe Frage wie damals VW- Kunden: Einzeln klagen oder sich der Muster­feststellungs­klage anschließen? Dazu sollte man wissen, dass die umgangs­sprachlich oft falsch als „Sammelklage“ bezeichnete Muster­feststellungs­klage allein der Feststellung dient, ob bzw. dass in gleicher Art geschädigten Verbrauchern ein Anspruch auf Schadens­ersatz gegenüber dem Unternehmen zusteht, was dafür verantwortlich ist. Betroffene Verbraucher können dabei kostenlos gebündelt an dieser Klage teilnehmen und einheitlich klären lassen, ob ein Schadens­ersatz­anspruch grund­sätzlich besteht. Entschädigt werden sie dadurch jedoch dann im Einzelnen noch nicht. Vielmehr müssen Verbraucher, die eine wirksame Anmeldung zum Klage­register und Teilnahme an der Muster­feststellungs­klage nachweisen können, im Anschluss an das Muster­feststellungs­verfahren eine weitere, individuelle Klage erheben („Einzelklage“), um tatsächlich entschädigt zu werden, also Schadens­ersatz zu erhalten.

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Einzelklage bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung ratsam

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ebenfalls Partner bei Rogert und Ulbrich, einer der führenden und seit 2015 im Abgas­skandal tätigen Kanzleien, rät: „Man sollte sich an dieser Muster­feststellungs­klage beteiligen, wenn man keine Rechtschutz­versicherung hat. Wer über eine Einzelklage verfügt, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs bereits bestand, dem empfehlen wir allerdings, direkt Einzelklage zu erheben. Denn das spart Zeit. Unserer Kanzlei liegt inzwischen eine große Anzahl positiver Gerichts­urteile in Einzelklage­verfahren vor, nach welchen die Gerichte geschädigten Klägern Schadens­ersatz zusprechen und den Auto­hersteller zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs verurteilen.“

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Rechtsanwalt Dr. Rogert: „Wir führen aber auch die Erst­beratungen und Anmeldung zur MFK gegen Daimler kostenlos durch. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei für alle Geschädigten des Diesel­abgas­skandals. Aus dem Muster­feststellungs­verfahren gegen Volkswagen wissen wir, dass damals viele Verbraucher Fehler durch unzureichende Angaben in der Anmeldung zum Klage­register gemacht haben. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein Schadens­ersatz­anspruch, der eigentlich besteht, aus formellen Gründen abgelehnt wird. Damit Ihnen das nicht auch passiert, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.“ www.ru.law

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