Nachdem der Verband 2018 die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht und 2019 zu einem erfolgreichen Abschluss durch Vergleich gebracht hatte, hatten auch Daimler Kunden schon lange auf eine entsprechende Verfolgung ihrer Interessen gehofft. Jetzt kann jede Privatperson, die sich ein Daimlerfahrzeug gekauft hat - egal ob neu oder gebraucht- Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller geltend machen.
Neue Klage umfasst verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe
Dr. Marco Rogert, Partner der Kanzlei Rogert und Ulbrich, der als Prozessvertreter des Vzbv an der erfolgreichen ersten Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt war, erläutert: „Nach ersten Informationen umfasst diese neue Klage des Vzbv verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle: GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic,GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec, GLK 250 BlueTec.Dabei geht es um verbaute Motoren mit der Bezeichnung: OM 651.“ Weitere Infos auf: www.klage-daimler.de
Bundesweit bereits tausende Klagen von Einzelklägern gegen Daimler
Aktuell beschäftigten bundesweit bereits tausende Klagen von Einzelklägern gegen den Stuttgarter Fahrzeughersteller vorwiegend die Landgerichte. Der Vorwurf: Daimler habe sittenwidrig und mit Schädigungsvorsatz unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen vieler Modelle verbaut, was einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB begründen kann.
Einzeln klagen oder sich der Musterfeststellungsklage anschließen?
Damit stellt sich Daimler- Kunden dieselbe Frage wie damals VW- Kunden: Einzeln klagen oder sich der Musterfeststellungsklage anschließen? Dazu sollte man wissen, dass die umgangssprachlich oft falsch als „Sammelklage“ bezeichnete Musterfeststellungsklage allein der Feststellung dient, ob bzw. dass in gleicher Art geschädigten Verbrauchern ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unternehmen zusteht, was dafür verantwortlich ist. Betroffene Verbraucher können dabei kostenlos gebündelt an dieser Klage teilnehmen und einheitlich klären lassen, ob ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich besteht. Entschädigt werden sie dadurch jedoch dann im Einzelnen noch nicht. Vielmehr müssen Verbraucher, die eine wirksame Anmeldung zum Klageregister und Teilnahme an der Musterfeststellungsklage nachweisen können, im Anschluss an das Musterfeststellungsverfahren eine weitere, individuelle Klage erheben („Einzelklage“), um tatsächlich entschädigt zu werden, also Schadensersatz zu erhalten.
Einzelklage bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung ratsam
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ebenfalls Partner bei Rogert und Ulbrich, einer der führenden und seit 2015 im Abgasskandal tätigen Kanzleien, rät: „Man sollte sich an dieser Musterfeststellungsklage beteiligen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat. Wer über eine Einzelklage verfügt, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs bereits bestand, dem empfehlen wir allerdings, direkt Einzelklage zu erheben. Denn das spart Zeit. Unserer Kanzlei liegt inzwischen eine große Anzahl positiver Gerichtsurteile in Einzelklageverfahren vor, nach welchen die Gerichte geschädigten Klägern Schadensersatz zusprechen und den Autohersteller zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs verurteilen.“
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Rechtsanwalt Dr. Rogert: „Wir führen aber auch die Erstberatungen und Anmeldung zur MFK gegen Daimler kostenlos durch. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei für alle Geschädigten des Dieselabgasskandals. Aus dem Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen wissen wir, dass damals viele Verbraucher Fehler durch unzureichende Angaben in der Anmeldung zum Klageregister gemacht haben. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein Schadensersatzanspruch, der eigentlich besteht, aus formellen Gründen abgelehnt wird. Damit Ihnen das nicht auch passiert, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.“ www.ru.law