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Insolvenzrecht und Kapitalanlagenrecht | 27.07.2017

Insolvenz

Deutscher Küchen­hersteller Alno ist insolvent - Anlegern drohen Verluste

Das Unternehmen will die Sanierung selbst in die Hand nehmen

Der traditions­reiche Küchen­hersteller Alno AG ist insolvent. Das Amtsgericht Hechingen hat dem Antrag auf ein Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung am 13. Juli entsprochen (Az.: 10 IN 93/17).

Dass die Alno AG in wirtschaftlichen Schwierig­keiten steckt, ist schon seit Jahren bekannt. Dennoch begab das Unternehmen aus Pfullendorf im Jahr 2013 eine Unter­nehmens­anleihe mit einem Emissions­volumen von 45 Millionen Euro (ISIN DE000A1R1BR4 / WKN A1R1BR). Den Anlegern sollte die Investition mit einem jährlichen Zinssatz von 8,5 Prozent versüßt werden. Im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rück­zahlung an.

Sanierung in Eigenverwaltung

Ob es zu der plan­mäßigen Rück­zahlung der Anleihe kommt, scheint angesichts des Insolvenz­antrags jedoch mehr als fraglich. Nach Unternehmens­angaben sei der Insolvenz­antrag nötig geworden, da Gespräche mit potenziellen Investoren und Gläubigern gescheitert seien. Nun soll in Eigen­verwaltung der angestrebte Sanierungs­kurs fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Vorstand der Alno AG weiterhin die Geschicke des Unternehmens leitet und von einem Sachwalter unterstützt wird.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Anleger der Alno-Anleihe müssen finanzielle Verluste befürchten. Eine Sanierung in Eigen­verwaltung bedeutet nicht automatisch, dass die Rettung des Unternehmens auch gelingt. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass alle Gläubiger­gruppen, dazu zählen auch die Anleger, ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Für die Anleihe-Gläubiger kann das beispiels­weise bedeuten, dass sie auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten oder einer längeren Laufzeit bei einem reduzierten Zinskupon zustimmen sollen.

Am Ende kann trotz allem ein reguläres Insolvenz­verfahren stehen. In dem Fall könnten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenz­verwalter anmelden. Auch dann müsste aber mit erheblichen finanziellen Verlusten gerechnet werden.

Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen

Unabhängig von den Sanierungs­bemühungen können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um sich vor den drohenden Verlusten zu schützen. Insbesondere kommt dabei auch die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen in Betracht. Diese können entstanden sein, wenn die Anlage­berater bzw. Vermittler die Anleger nicht ordnungs­gemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So müssen die Anleger z.B. über ein bestehendes Total­verlust-Risiko zwingend aufgeklärt werden.

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