wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Insolvenzrecht und Kapitalanlagenrecht | 27.07.2017

Insolvenz

Deutscher Küchen­hersteller Alno ist insolvent - Anlegern drohen Verluste

Das Unternehmen will die Sanierung selbst in die Hand nehmen

Der traditions­reiche Küchen­hersteller Alno AG ist insolvent. Das Amtsgericht Hechingen hat dem Antrag auf ein Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung am 13. Juli entsprochen (Az.: 10 IN 93/17).

Werbung

Dass die Alno AG in wirtschaftlichen Schwierig­keiten steckt, ist schon seit Jahren bekannt. Dennoch begab das Unternehmen aus Pfullendorf im Jahr 2013 eine Unter­nehmens­anleihe mit einem Emissions­volumen von 45 Millionen Euro (ISIN DE000A1R1BR4 / WKN A1R1BR). Den Anlegern sollte die Investition mit einem jährlichen Zinssatz von 8,5 Prozent versüßt werden. Im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rück­zahlung an.

Sanierung in Eigenverwaltung

Ob es zu der plan­mäßigen Rück­zahlung der Anleihe kommt, scheint angesichts des Insolvenz­antrags jedoch mehr als fraglich. Nach Unternehmens­angaben sei der Insolvenz­antrag nötig geworden, da Gespräche mit potenziellen Investoren und Gläubigern gescheitert seien. Nun soll in Eigen­verwaltung der angestrebte Sanierungs­kurs fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Vorstand der Alno AG weiterhin die Geschicke des Unternehmens leitet und von einem Sachwalter unterstützt wird.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Anleger der Alno-Anleihe müssen finanzielle Verluste befürchten. Eine Sanierung in Eigen­verwaltung bedeutet nicht automatisch, dass die Rettung des Unternehmens auch gelingt. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass alle Gläubiger­gruppen, dazu zählen auch die Anleger, ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Für die Anleihe-Gläubiger kann das beispiels­weise bedeuten, dass sie auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten oder einer längeren Laufzeit bei einem reduzierten Zinskupon zustimmen sollen.

Am Ende kann trotz allem ein reguläres Insolvenz­verfahren stehen. In dem Fall könnten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenz­verwalter anmelden. Auch dann müsste aber mit erheblichen finanziellen Verlusten gerechnet werden.

Werbung

Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen

Unabhängig von den Sanierungs­bemühungen können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um sich vor den drohenden Verlusten zu schützen. Insbesondere kommt dabei auch die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen in Betracht. Diese können entstanden sein, wenn die Anlage­berater bzw. Vermittler die Anleger nicht ordnungs­gemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So müssen die Anleger z.B. über ein bestehendes Total­verlust-Risiko zwingend aufgeklärt werden.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4392

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4392
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!