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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 11.01.2018

Wintersport

Die Private Unfall­versicherung - Ein Muss für jeden Skifahrer

Der Skisport und die private Unfall­versicherung

Skifahren macht den Deutschen Spaß. Allein in der Skisaison 2016/2017 tummelten sich laut dem Statistik-Portal „statista“ 14,61 Deutsche auf den Pisten. Doch leider folgt nicht selten der Schaden auf das allgemein beliebte Wintervergnügen.

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Für mehr als 41.000 Skifahrer/innen endete die rasante Abfahrt in ärztlicher Behandlung, ca. 7.000 davon mussten sogar stationär behandelt werden (ASU-Unfallanalyse 2017). Sinnvoll daher, nur versichert dem Ruf des Berges zu folgen. Doch welche Versicherungen braucht der Skifahrer von heute? Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung für Skisportler?

Auslandsreisekrankenversicherung ist Muss bei Skireisen ins Ausland

Auch wenn Deutschland viele traumhafte Skigebiete anzubieten hat – Feldberg, Sudelfeld und die Zugspitze, nur um einige zu nennen – zieht es viele Wintersportler auch nach Österreich, in die Schweiz oder auch nach Italien. Daher sollte zu jeder Skireise auch die Auslands­reise­kranken­versicherung gebucht werden. Sie übernimmt die Differenz zwischen den im Urlaub geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich an­gefallenen Krankheits­kosten.

Häufigsten Verletzungen von Skifahrern

Skifahren bringt Jung und Alt viel Freude, jedoch birgt es auch ein hohes Verletzungs­risiko. Besonders häufig betroffen ist das Knie. Bei ca. 33 Prozent aller Skiverletzungen kommt es zu Bänder- oder Meniskusrissen. An zweiter Stelle der Verletzungsstatistik findet sich die Schulter. Bei 25 Prozent der Verletzungen handelt es sich um ausgekugelte Schultergelenke, Sehnenrisse oder Knochenabsplitterungen am Schulter­blatt. Auf Rang drei liegen die Rumpfprellungen und Rippen-/Schlüsselbeinbrüche. Es folgen weitere Verletzungen wie Kopf­verletzungen (oft einfaches Nasenbluten, in selteneren Fällen Schädelbruch oder Gehirnerschütterungen), Beinbrüche, Knöchelbrüche, Hals-/Rückenwirbelverletzungen und Daumenverletzungen (auch bekannt als Ski-Daumen). Dank der immer besser werdenden Skiausrüstungen mit Helmen, Rückenprotektoren und besseren Ski-Stiefeln nimmt die Schwere der Verletzungen zwar ab, ganz ausschließen kann man einen Sportunfall mit Folgen dennoch nicht.

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Private Unfallversicherung für Skifahrer – ein Muss!

Oft haben die Wintersportler Glück im Unglück und kommen mit dem Schrecken oder einer leichten Verletzung, die folgenfrei abheilt, davon. Sollte es aber doch einmal zu einer schwereren Verletzung kommen, ist jeder Skifahrer gut beraten, wenn er eine private Unfall­versicherung abgeschlossen hat. Eine Invaliditätszahlung nach einem Unfall kann bei der Bewältigung des praktischen Lebens gut helfen: Teure Therapiemethoden und kurz­zeitiger Mehrbedarf bei Pflege oder Therapie kann finanziert werden, Einkommensminderungen können ausgeglichen werden, Krankenbetreuung oder ein behinderungsbedingter Umbau im Wohnbereich können realisiert werden.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Immer wieder kommt es jedoch zum Streit, wenn ein geschädigter Ver­sicherter nach dem erlittenen Unfall seiner privaten Unfall­versicherung den Schaden meldet und Leistungen beantragt. Zahlungen zu vermeiden ist oft oberstes Ziel des Versicherers, die Gründe dafür zum Teil unfassbar. Glücklicherw­eise gibt es in der Rechtsprechung genaue Richtlinien, wann Zahlungen fällig werden.

Typisches Argument zur Leistungsverweigerung bei Skifahrern

Verletzt sich ein Versicherungs­nehmer bei einem Pistensturz zum Beispiel dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt ein bedingungsgemäßer Unfall als Versicherungs­fall vor. Dies hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) in seiner Entscheidung vom 6. Juli 2011 (IV ZR 29/09) entschieden. Im streit­gegen­ständlichen Fall hatte sich ein die Piste herabfahrender Skifahrer vor einem anderen Skifahrer derart heftig erschrocken, dass er ungeschickte Eigenbewegung vornahm, infolgedessen auf seine Schulter fiel und sich dabei schwer verletzte.

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Wann ist ein Unfall ein Unfall?

Das vorinstanzliche OLG Celle hatte die Einstands­pflicht des Unfallversicherers in Ermangelung eines Unfallereignisses abgelehnt. Es habe mangels “irregulären Zustandes der Außenwelt” kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorgelegen. Diese Rechts­ansicht erschien wenig nachvollziehbar und bot über lange Zeit Anlass für Verunsicherung und berechtigter Kritik. Der BGH ist dieser Rechts­auffassung Glücklicherw­eise entgegen getreten und hat entschieden, dass der private Unfallversicherer zahlen müsse. Es sei nämlich allein das Ereignis in Blick zu nehmen, welches die Gesundheits­schädigung unmittelbar herbeiführe, nicht jedoch die Ursache, auf der das Ereignis beruhte.

Bei Problemen immer zum Spezialisten!

Private Unfallversicherer haben noch viele weitere Argumente, warum einem verunfallten Skifahrer keine bzw. eine geringere Leistung zusteht, als seine Police hergibt. Nur wer sich mit den Tricks und Taktiken der Versicherer auskennt, hat eine Chance, erfolgreich die Durch­setzung der Leistungs­ansprüche zu erwirken. Durch unsere Doppelkombination Versicherungs­recht und Medizin­recht dürfen Sie sich darauf verlassen, dass unsere Fach­anwälte genau diese einschlägige Fachkenntnis haben und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen werden.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir kämpfen für Ihr Recht!

Die geschulten Assistentinnen in unserem Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechts­beratung stehen Ihnen u.a. folgende Fach­anwälte zur Verfügung:

Rechtsanwältin Almuth Arendt-Boellert

Fach­anwältin für Versicherungs­recht

Rechtsanwalt Joachim Laux

Fachanwalt für Versicherungs­recht

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