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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 03.02.2017

Informations­veranstaltung

EGI Euro Grundinvest Fonds: Vollmacht für Info-Veranstaltung

Geschäftsf­ührung bleibt den Anlegern das Sanierungs­konzept noch immer schuldig

Die Geschäftsl­eitung der EGI Euro Grundinvest Fonds (EGI-Fonds) hat umgeschwenkt. Leidtragende sind wieder einmal die EGI-Fonds Anleger.

Angekündigte Gesellschafterversammlung mutiert zur reinen Informationsveranstaltung

Statt einer angekündigten Einladung zur Gesellschafter­versammlung am 21.02.2017 soll es nur noch eine Informations­veranstaltung für Anleger an diesem Tag geben. Göddecke Rechts­anwälte vertritt Anleger kostenfrei und wird informieren. Das Formular finden Sie: HIER

Nunmehr soll doch keine Gesellschafter­versammlung stattfinden. Rudert die EGI-Fonds Geschäftsl­eitung – namentlich Herr Sven Donhuysen – zurück? Diese Frage wird uns von vielen Anlegern gestellt, mit denen wir telefonieren. Was hat das für Auswirkungen für die EGI-Fonds Anleger? Werden EGI-Anleger wieder einmal mehr entrechtet – so lautet eine weitere Frage, die uns mehrfach erreicht hat. Nicht eine Gesellschafter­versammlung mit vollständigem Frage- und Entscheidungs­recht soll am 21. Februar 2017 erfolgen, sondern nur noch eine Informations­veranstaltung von unklarem Charakter.

Wie sie aussehen wird, welche Rechte die Anleger dabei erhalten werden, bleibt unklar. Sicher scheint nur, dass das Unternehmen KKL Consulting GmbH (= KKL) vorgestellt werden soll und dieses Unternehmen Aufgaben der Fonds­verwaltung zu übernehmen bereit ist. Das ist eindeutig zu wenig in der aktuellen Krisenlage der vier EGI-Fonds.

Sven Donhuysen muss aus Objektgesellschaften entfernt werden

In unseren Rundbriefen an die EGI-Fonds Anleger haben wir bereits ausführlich über die für die Anleger unbefriedigende Rollen von Herrn Donhuysen berichtet. Denn er bestimmt(e) nicht nur über die EGI-Fonds, die Funktions­träger­gesellschaften, sondern auch über die Investitions­objekte – die so genannten Objekt­gesellschaften. Deshalb muss durch eine neue Fonds­geschäftsf­ührung die sämtliche Energie daran gesetzt werden, die Herrschaft über die noch vorhanden restlichen Objekt­gesellschaften zu erlangen.

Sie können unsere kosten­freien Rundbriefe gerne erhalten: Hier

Zu enges Zeitfenster für die Abstimmung der Anleger vorgesehen

Ein weiteres Problem trifft die EGI-Fonds Anleger. Denn die EGI-Fonds Anleger haben anscheinend effektiv nur eine Woche Zeit, ihre Stimmen abzugeben

Unklarheiten über künftiges Zusammenspiel der Funktionsträgergesellschaften geht zu Lasten der Anleger

Wer den Brief der EGI-Fonds-Geschäftsf­ührung liest, vermisst schmerzlich Aussagen darüber, was konkret geschehen soll. Unklar ist, wer die neuen Funktions­träger­gesellschaften leiten wird. Es klinkt in dem Schreiben so, dass alle diese drei Gesellschaften in der Hand der KKL liegen sollen. Das wiederum ist natürlich schlecht für die Anleger; denn dann „kontrolliert“ sich wiederum ein Firmen­gebilde selbst und der geplante Anleger­beirat ist dagegen weitgehend machtlos.

Funktions­träger­gesellschaften

Unter dem Begriff der Funktions¬träger¬gesellschaften werden die Unternehmen innerhalb eines geschlossenen Fonds zusammen­gefasst, die für das operative Geschehen des Fonds­geschäfts zuständig sind.

  • Dazu gehört in jedem Falle die Komplementärin; sie trägt z. B. die Haftung nach außen.
  • Aber auch die Treuhand­kommanditistin zählt dazu, weil auf diese Weise die Anleger kostengünstig organisiert werden; sie hat außerdem faktisch Kontroll­funktion für die Anleger.
  • Ebenso ist in vielen geschlossenen Fonds eine geschäfts­führende Kommanditistin – meist aus steuerlichen Gründen – integriert.

Wird den Anlegern keine effektive und vollständige Kontrolle gegeben?

Eine wirksame Kontrolle im Sinne der Anleger in der aktuellen Krisen­situation der EGI-Fonds kann nur dann funktionieren, wenn wirklich unabhängig, effektiv und intensiv kontrolliert wird. Somit kann und darf ein Kontroll­gremium wie die Treuhand­kommanditistin nicht in den gleichen Händen liegen, wie die Geschäftsl­eitung – also Komplementärin und geschäfts­führende Kommanditistin. Diese Kontrolle kann nur dann sinnvollerweise für EGI-Fonds Anleger durch­geführt werden, wenn sie durch fachlich versierte Experten erfolgt, die alleine und ausschließlich den Anlegern verpflichtet sind.

Einen solchen Vorschlag, alles in einer Hand zu vereinigen, hat Herr Donhuysen schon im letzten Sommer gemacht. Damit ist er glasklar gescheitert – warum ein ähnlich gestrickter Vorschlag augenscheinlich wieder den EGI-Anlegern offeriert werden soll, ist nicht nachvollziehbar. (EGI Euro Grundinvest: Wie Anleger weiter entrechtet werden sollen).

Kontrolle aller bisherigen Geschäfte dringend erforderlich

Eine neue Geschäftsf­ührung muss ohne Ansehen der Person die Geschäfte ihrer Vorgänger prüfen. Deshalb ist der Wille, neu anzufangen und etwas für die EGI-Fonds zu erreichen, damit verbunden, dass die bisherigen Geschäfte kontrolliert werden. Deshalb ist eine Sonder­prüfung von Nöten. Auch dieses ist ein Punkt, der den EGI-Anleger als Beschluss­vorlage präsentiert werden muss. Hieran muss sich eine neue Geschäftsf­ührung messen lassen.

Anlegerbeirat – eine alte Forderung der EGI-Anleger und Göddecke Rechtsanwälte

Bereits bei den Gesell­schafter­versammlungen im vergangenen Sommer wurde von Göddecke Rechts­anwälte namens der von ihr vertretenen EGI-Fonds Anleger ein Beirat gefordert. Das war dem EGI-Fonds­management im Juli 2017 zu viel Kontrolle durch die Anleger. Jetzt, nachdem Herr Donhuysen angekündigt hat, das Handtuch zu werfen, soll ein solches Kontroll­gremium eingerichtet werden. Das ist grund­sätzlich gut; fragt sich nur, ob nicht durch einen schwachen Beirat diese Kontrolle faktisch unterlaufen wird.

Ob der Anleger­beirat stark oder schwach ist, ist eine Frage der Beirats­ordnung und wie der Anleger­schutz im Gesellschafts­vertrag aus­gestaltet ist. Leider findet sich in dem aktuellen Schreiben vom 19. Januar 2017 dazu kein einziges Wort.

Keine Präsenzveranstaltung bedeutet keine Kontrolle für EGI-Anleger

Wahlen und Wahl­ergebnisse sollten nicht im Geheimen stattfinden! Das gilt nicht nur für politische Wahlen, sondern auch bei Weichen­stellung in Unternehmen, bei denen die Investoren mit­bestimmen. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass das EGI-Management von dem Vorhaben, eine Gesellschafter­versammlung durchzuführen, abgerückt ist. Es gibt Presse­vertreter, die in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass Herr Donhuysen sich vor seinen Rechen­schafts­pflichten drücken würde. Eines jedenfalls ist sicher: Die Kontrolle von Wahl­ergebnissen kann nur in einer präsenten Gesellschafter­versammlung erfolgen. Dieser Kontrolle will sich die Führung bei einer so wichtigen Richtungs­entscheidung entziehen – das ist nicht nachvollziehbar.

Wenn in dem aktuellen Schreiben von Herrn Donhuysen angeführt wird, dass Wartezeiten und Pausen für eine Gesellschafter­versammlung hinderlich seien, springt der Gedanke viel zu kurz: Bei vier Fonds,

  • die alle zusammen einen deutlichen zweistelligen Millionen­betrag eingesammelt haben,
  • diese in mehrere Immobilien­projekte fehl­investierten, und
  • deren Funktions­träger­gesellschaften mit Insolvenz bedroht sind,

kann ein solches Argument – Wartezeiten und Pausen den EGI-Fonds Anlegern nicht zumuten zu wollen – nur wie ein Schlag ins Gesicht wirken und an ein Vorbei­mogeln an den Anleger­interessen.

EGI-Fonds Anleger können sich kostenfrei vertreten lassen

Wir werden uns für eine Präsenz­veranstaltung einsetzen. Sie können sich über unsere Kanzlei ebenfalls daran beteiligen (vgl. dazu unseren Rundbrief Nr. 4): Hier

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