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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 18.10.2016

Insolvenz

EGI Grundinvest Fonds: Insolvenz­anmeldung für EGI-Gründungs­gesellschaften

Unternehmen standen bereits seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik

Nicht ganz unerwartet kommt die Nachricht, dass die Gründungs­gesellschaften der von Malte Hartwieg initiierten geschlossenen Immobilien­fonds ihre Pforten schließen müssen. Diese Unternehmen standen schon seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik von Anlegern und wurden deshalb mit Prozessen überschüttet. Das Management konnte auf der Ende Juli 2016 durchgeführten Gesell­schafter­versammlungen keinen Plan vorlegen, der die Anleger wirklich überzeugte.

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 informierten verschiedene EGI-Fonds die Anleger, darüber dass betreffend der Gesellschaften

  • OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungs­treuhand Management GmbH
  • OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungs­treuhand Management GmbH & Co. KG
  • Euro Grundinvest Consulting GmbH
  • Euro Grundinvest Management GmbH

Insolvenz­anträge gestellt seien. Nach Angaben des aktuellen Fonds­managements.

Anleger sind natürlich verunsichert, ob die Insolvenz­welle der Gründungs- bzw. Management­gesellschaften auch auf die EGI-Fonds überschwappt. Nach Angaben der Geschäfts­leitung besteht im Augenblick keine Gefahr für die EGI-Fonds, davon infiziert zu werden. Wir werden berichten, was die aktuelle Lage für die Anleger bedeutet.

Management missachtet Anlegerinteressen

Der von dem Fonds­management – namentlich Herrn Sven Donhuysen – und dessen Berater in den Gesellschafts­versammlungen vorgestellte Plan zur Zukunft der Fonds konnte nicht überzeugen; die Kritik an der zunehmenden Macht­konzentration des Managements und dem Wegdrängen der Interessen der Anleger war zu massiv.

Wenn jetzt die Geschäfts­leitung die Anleger und deren Anwälte für die Misere öffentlich verantwortlich macht, stößt das auf Widerstand. Denn die Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE, die eine hohe Zahl an Investoren aus den verschiedenen Fonds und den Genuss­rechten vertritt, hat versucht, Gespräche mit den involvierten Beratern zu führen. Das Interesse daran war fast null. Für Konsultationen standen die Berater der Fonds­geschäfts­führung den Anwälten vieler Anleger und des EuroGrund­Invest Anleger e.V. nicht zur Verfügung. Bitten nach Rückrufen verhallten ungehört.

Anleger organisieren sich

Da Investoren alleine recht bald auf verlorenem Boden stehen, organisieren sich viele mit Hilfe des EGI-Anleger­vereins und der Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE, die seit über 20 Jahren Geldanleger vertritt.

HIER geht es zur Vollmacht

Praxistipp der Kanzlei Göddecke RECHTSANWÄLTE

Wer seine Rechte sichern will und den Zugriff auf Gelder erreichen will, die für von dem Initiator Geschädigte zur Verfügung stehen, wählt die Beratung durch GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE und kann unter verschiedenen Vorgehens­formen wählen: Schadens­ersatz oder Abrechnung aus seiner Fonds­beteiligung.

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