wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Datenschutzrecht, Internetrecht und Verbraucherrecht | 21.03.2018

EU-Datenschutz-Grund­verordnung

EU-Datenschutz-Grund­verordnung 2018: Was ändert sich durch die neue Verordnung?

Datenschutz­recht innerhalb Europas soll vereinheitlicht werden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Jan Valentin Deichsel

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO). Damit wird der Datenschutz zukünftig einheitlich in der EU geregelt, was zu einer Verschärfung auch des deutschen Datenschutz­rechts und damit zu einem Mehraufwand bei Unternehmen führen wird.

Werbung

Der Anwendungs­bereich der DSGVO ist weit gefasst, so dass viele Mitglieds­unternehmen der Kammer betroffen sein können. Neben einer Ausweitung der Rechte der von der Daten­erhebung betroffenen Personen (z.B. umfassenderer Auskunfts­anspruch, ein Recht auf „Vergessen­werden“ sowie auf Ein­schränkung der Verarbeitung sowie eine Beschränkung von automatisierten Entscheidungen) legt die DSGVO den daten­verarbeitenden Unternehmen weitergehende Pflichten auf.

Beweislastverteilung zu Lasten der Unternehmen

Wichtigste Änderungen sind u.a. die deutlich ausgeweiteten Informations- und Dokumentations­pflichten sowie eine wesentliche Verschärfung der Sanktionen. Ein datenverarbeitendes Unternehmen ist zukünftig verpflichtet, die Einhaltung der Grund­prinzipien der DSGVO (z.B. Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweck­bindung, Daten­minimierung, Integrität und Vertraulichkeit) nach­zuweisen. Dieses wird zu einer Beweis­last­verteilung zu Lasten der Unternehmen führen. Des Weiteren ist im Rahmen einer „Datenschutz-Folge­abschätzung“ eine aktive Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Risikos für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorzunehmen.

Unternehmen können Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro drohen

Melde- und Benachrichtigungs­pflichten bei Datenschutz­verletzungen werden ausgeweitet, ebenso wie die Anforderungen, auch in technischer Hinsicht einen wirksamen Datenschutz sicherzustellen. Ein Verstoß gegen die Grund­prinzipien und Pflichten der DSGVO kann zukünftig mit drastischen Bußgeldern von bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des globalen, konzern­weiten Vorjahres­umsatzes sanktioniert werden. Daneben werden auch die Möglichkeiten für Schadens­ersatz ausgeweitet und ein Verbands­klagerecht eingeführt.

Wegen den weitreichenden Konsequenzen einer Nicht­beachtung empfiehlt es sich daher, rechtzeitig gewappnet zu sein.

Werbung

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5216

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5216
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!