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Schadensersatzrecht | 09.06.2016

VW-Abgas­skandal

Ein weiteres Urteil im VW-Abgasskandal - oder: Beispiel, wie man es nicht machen sollte!

Service­partner der Hersteller sind nicht zu Garantie­leistung verpflichtet

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Mit Urteil vom 24.05.2016, Akten­zeichen 8 O 129/16, hat die 8. Zivilkammer des LG Braunschweig die Klage auf Austausch des PKW Audi Q 3 oder Beseitigung der mangelhaften Abgaswerte abgewiesen.

Geschädigter klagte gegen Audi Servicepartner

Geklagt hatte ein Geschädigter gegen einen Audi Service­partner, obwohl er das Fahrzeug dort gar nicht gekauft hatte!

Er berief sich auf die Neuwagen­garantie und behauptete, dass das fehlerhafte Emissions­verhalten einen Mangel darstelle.

Der Audi-Service­partner wehrte sich folgerichtig mit dem Einwand, dass man Ansprüche aus der Neuwagen­garantie nicht gegen ihn selbst, sondern gegen den Hersteller geltend machen müsse.

Ansprüche aus Neuwagengarantie kann nur gegen den Hersteller gestellt werden

So sah es verständlicher­weise auch das Gericht - es stellte klar, dass aus der Hersteller­garantie nur derjenige verpflichtet sei, der das Garantie­versprechen abgegeben habe und dies sei nun einmal der Hersteller des Fahrzeugs und kein anderer!

Zwar sei in der Garantie erwähnt, dass die Abwicklung von Garantie­leistungen bei den Service­partnern des Hersteller zu erfolgen habe - eine direkte Verpflichtung eines Service­partners gegenüber einem Kunden ergeben sich hieraus aber gerade nicht.

Kompetente Hilfe für Betroffene

Für uns ist die abgewiesene Klage - ebenso wie der aus unserer Sicht von vorneherein zum Scheitern verurteilte selbstständige Beweis­antrag vor dem Landgericht Stralsund - ein weiteres Beispiel dafür, wie man es definitiv nicht machen sollte.

Kompetente Hilfe für alle von den diversen Skandalen (VW, Mercedes, Opel Fiat, Mitsubishi u.a.) Betroffenen bietet künftig das

Juristisches Zentrum für Geschädigte der Automobil­industrie (künftig: www.jzga.de)

Es wurde von vier Rechts­anwalts­kanzleien (Anwalts­kanzlei MW / KWAG / Dr.Wipfler / RAin Katharina Deckert) gegründet - weitere kompetente Partner (Rechts­anwälte, Steuer­berater, Sachverständige, IT-Spezialisten) werden es erweitern.

Bis zum Start der JZGA-Internetseite wenden Sie sich im Falle von Fragen bitte an:

owner@anwaltskanzlei-mw.de

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