Geschädigter klagte gegen Audi Servicepartner
Geklagt hatte ein Geschädigter gegen einen Audi Servicepartner, obwohl er das Fahrzeug dort gar nicht gekauft hatte!
Er berief sich auf die Neuwagengarantie und behauptete, dass das fehlerhafte Emissionsverhalten einen Mangel darstelle.
Der Audi-Servicepartner wehrte sich folgerichtig mit dem Einwand, dass man Ansprüche aus der Neuwagengarantie nicht gegen ihn selbst, sondern gegen den Hersteller geltend machen müsse.
Ansprüche aus Neuwagengarantie kann nur gegen den Hersteller gestellt werden
So sah es verständlicherweise auch das Gericht - es stellte klar, dass aus der Herstellergarantie nur derjenige verpflichtet sei, der das Garantieversprechen abgegeben habe und dies sei nun einmal der Hersteller des Fahrzeugs und kein anderer!
Zwar sei in der Garantie erwähnt, dass die Abwicklung von Garantieleistungen bei den Servicepartnern des Hersteller zu erfolgen habe - eine direkte Verpflichtung eines Servicepartners gegenüber einem Kunden ergeben sich hieraus aber gerade nicht.
Kompetente Hilfe für Betroffene
Für uns ist die abgewiesene Klage - ebenso wie der aus unserer Sicht von vorneherein zum Scheitern verurteilte selbstständige Beweisantrag vor dem Landgericht Stralsund - ein weiteres Beispiel dafür, wie man es definitiv nicht machen sollte.
Kompetente Hilfe für alle von den diversen Skandalen (VW, Mercedes, Opel Fiat, Mitsubishi u.a.) Betroffenen bietet künftig das
Juristisches Zentrum für Geschädigte der Automobilindustrie (künftig: www.jzga.de)
Es wurde von vier Rechtsanwaltskanzleien (Anwaltskanzlei MW / KWAG / Dr.Wipfler / RAin Katharina Deckert) gegründet - weitere kompetente Partner (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, IT-Spezialisten) werden es erweitern.
Bis zum Start der JZGA-Internetseite wenden Sie sich im Falle von Fragen bitte an:
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