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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 15.11.2019

P&R-Insolvenz

Gute Nachrichten für P&R-Anleger

Nach Abschluss von Vergleichs­vereinbarungen können Gläubiger Teile des investierten Geldes zurückzubekommen

Alles richtig gemacht. So scheint es zumindest, denn für die Gläubiger in den insgesamt vier P&R-Insolvenz­verfahren gibt es derzeit gute Nachrichten: Sie können nach Abschluss von Vergleichs­vereinbarungen nun mit ersten Abschlags­zahlungen rechnen. Es kam zu einer Einigung zwischen der Insolvenz­verwaltung und den Gläubiger­ausschüssen in Bezug auf die Vergleichs­vereinbarungen.

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Vergleichsangebote für bisher 54.000 Gläubiger

Von den angemeldeten Forderungen gegen P&R im Wert von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro werden die Gläubiger tatsächlich erwarten können, einen Teil ihres investierten Geldes zurückzubekommen. Seitens der Insolvenz­verwaltung wurden bislang über 80.000 Vergleichs­vorschläge an ca. 54.000 Gläubiger geschickt. Weitere Schreiben an den Rest der Gläubiger werden zeitnah folgen. Im November sollen die Forderungen formal fest­gestellt werden, für die bereits unterzeichnete Vergleichs­vereinbarungen vorliegen. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den kommenden Abschlags­verteilungen. Die bestehenden Gläubiger­ausschüsse hatten mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Vergleichs­vorschläge der Insolvenz­verwaltung anzunehmen.

Die Strategie der Containerverwertung scheint aufzugehen

Dass diese Vergleichs­vorschläge keine leeren Versprechen sind, zeigt sich daran, dass der weiter­geführte Container­betrieb bis Ende des Jahres tatsächlich Erlöse von mehr als 250 Millionen Euro abwerfen soll. Zu Beginn des Insolvenz­verfahrens hatte es Widerstand gegen die Entscheidung, den Betrieb der Container­flotte aufrecht zu erhalten, gegeben. Die Alternative wäre ein Notverkauf gewesen. Doch inzwischen zeigt sich, dass die Verwertung des Container­betriebs tatsächlich Erlöse abwirft, die dann in Abschlags­zahlungen den Gläubigern zugutekommen. Der Insolvenz­verwalter hofft, auf diese Weise in den kommenden Jahren Verwertungs­erlöse von über eine Milliarde Euro zu erwirtschaften. Ob diese Summe wirklich erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Dennoch können sich die betroffenen Anleger darüber freuen, zumindest einen nicht geringen Teil ihrer Investition zurückzubekommen.

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OLG: Keine Ansprüche ohne Eigentumszertifikat

Auf einem Neben­schauplatz hat sich das Oberlandesgericht München zwischen­zeitlich mit der Frage der Eigentums­lage auseinandergesetzt. Damit erteilte das Gericht klagenden Anlegern eine Absage und stellte klar, dass Anleger ohne Eigentums­zertifikat weder Ansprüche auf einen Container noch gegen die nicht insolvente Schweizer P&R-Gesellschaft haben.

Wir helfen Ihnen gerne!

Um als Gläubiger einer Insolvenz sicherzustellen, dass die eigenen Ansprüche so weit wie möglich bedient werden, erfordert es viel Erfahrung, Wissen um den Ablauf solcher Insolvenz­verfahren und nicht zuletzt Finger­spitzen­gefühl. Als Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht konnte ich für meine Mandanten oft große Teile Ihres Geldes retten. Wenn Sie Forderungen in einem Insolvenz­verfahren haben, berate ich Sie in einem kostenlosen Erst­gespräch gerne zum besten Vorgehen.

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