Hamburg setzt den Startschuss für den Beginn der eintretenden Welle an Fahrverboten in deutschen Großstädten.
Verursacher sollten zur finanziellen Verantwortung gezogen werden
Die Kanzlei regt gegenüber den Geschädigten an, nicht ihren Unmut gegenüber den Regierenden zu äußern, sondern die Verursacher zur finanziellen Verantwortung zu ziehen. Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2018, Az. BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16) ist die Entscheidung in Hamburg alternativlos, da der weit überwiegende Verursachungsbeitrag der Stickstoffdioxidbelastung durch Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb verursacht werden.
Großflächige Fahrverbote können nicht mehr ausgeschlossen werden
Das partielle Fahrverbot kann sich schnell zu einem großflächigen Fahrverbot ausweiten, weil nach den Messungen der Deutschen Umwelthilfe sowie des Verkehrsministeriums - etwa im „Untersuchungsbericht Volkswagen“ - aufgedeckt wurde, dass die aktuellen EURO 6 - Fahrzeuge kaum merklich sauberer sind als die EURO 5 - Fahrzeuge. Auch die Tatsache, dass in Hamburg vermutlich demnächst Umgehungsrouten gefahren werden, dürfte die Effektivität der Maßnahme in Frage stellen, da das Problem der Stickstoffdioxidbelastung nun in andere Bereiche der Stadt verschoben wird.
Aufklärung der Verbraucher über ihre Rechte nicht erwünscht
Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Sozietät, erläutert: „Viele Geschädigte verzichten bisher auf die Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie bis heute nicht korrekt über die Ansprüche im Abgasskandal und deren Erfolgsaussichten informiert wurden. Dazu tragen auch tendenziöse Berichterstattungen in den Medien bei, die bisher in über 2,5 Jahren des Abgasskandals ein undurchsichtiges Bild für den Verbraucher bieten. Das ist gewollt. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich bemühte sich nun seit 2,5 Jahren, ein Forum zu finden, um allumfassend über die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal aufzuklären. Mehrere interessierte Formate lehnten aber stets die Darstellung ab, weil kein Vertreter der Gegenseite bereit war, mit uns die Ansprüche vor laufender Kamera zu diskutieren. Volkswagen ist bei den größten öffentlich-rechtlichen und auch privaten Sendern Werbekunde.“
Kanzlei hat bereits mehr als 200 erfolgreiche Urteile im Abgasskandal erstritten
„Die für die Geschädigten allmächtig wirkenden Großkonzerne, die es geschafft haben, Regierende und das Kraftfahrtbundesamt auf ihre Linie zu bringen, meinen sich gegen solche Großkonzerne nicht durchsetzen zu können. 2,5 Jahre nach Beginn des Abgasskandals können wir als Kanzlei Rogert & Ulbrich mitteilen, dass wir für jeden unserer Mandanten bisher das Rechtsschutzziel erreichen konnten. Als Vorreiter und Wegbereiter im Abgasskandal konnten wir erstinstanzlich bereits über 240 Urteile für die Geschädigten erstreiten“ unterstreicht Prof. Dr. Rogert, ebenfalls Partner der Sozietät.
„Nach den im Internet bei Stiftung Warentest veröffentlichten Urteilen kommt die Kanzlei Rogert & Ulbrich auf einen Anteil von ca. 40 Prozent aller gewonnenen Urteile. Damit ist sie vor deutschen Gerichten eine der erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert weiter.
Urteilsdatenbank mit eigenen erstrittenen Urteilen
Als Service-Leistung für alle Geschädigten im Abgasskandal hat die Kanzlei unter: https://www.auto-rueckabwicklung.de/erwirkte-urteile.html eine Urteilsdatenbank mit eigenen erstrittenen Urteilen nach Landgerichten sortiert ins Internet gestellt. Interessierte können sowohl über die Landkarte ihr zuständiges Landgericht heraussuchen als auch über die Suchmaske. Die Urteile werden auch im Volltext anonymisiert als PDF zur Verfügung gestellt.
Sichern sie sich ihre rechtlichen Ansprüche
„Bevor weitere Fahrverbote in anderen Großstädten einsetzen ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, die bestehenden rechtlichen Ansprüche gegenüber den Herstellern durchzusetzen“ setzt Rechtsanwalt Ulbrich den Schlusspunkt.