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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 25.05.2018

Abgas­skandal

Hamburg gibt den Startschuss für erstes Diesel-Fahrverbot

Geschädigte sollten jetzt ihr Auto zurück­geben und Schaden­ersatz fordern

Die in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel­abgas­skandals führende Düsseldorfer Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich hatte bereits vor mehr als einem Jahr mitgeteilt, dass Fahrverbote für Deutschland kommen werden, da der Gesundheit der Bevölkerung Vorrang vor dem Eigentum Einzelner einzuräumen ist (https://www.presseportal.de/pm/119896/3571039).

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Hamburg setzt den Startschuss für den Beginn der ein­tretenden Welle an Fahr­verboten in deutschen Großs­tädten.

Verursacher sollten zur finanziellen Verantwortung gezogen werden

Die Kanzlei regt gegenüber den Geschädigten an, nicht ihren Unmut gegenüber den Regierenden zu äußern, sondern die Verursacher zur finanziellen Verantwortung zu ziehen. Nach den Entscheidungen des Bundes­verwaltungs­gerichts (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2018, Az. BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16) ist die Entscheidung in Hamburg alternativ­los, da der weit überwiegende Verursachungs­beitrag der Stickstoff­dioxid­belastung durch Kraft­fahrzeuge mit Diesel­antrieb verursacht werden.

Großflächige Fahrverbote können nicht mehr ausgeschlossen werden

Das partielle Fahrverbot kann sich schnell zu einem großf­lächigen Fahrverbot ausweiten, weil nach den Messungen der Deutschen Umwelthilfe sowie des Verkehrs­ministeriums - etwa im „Untersuchungs­bericht Volkswagen“ - aufgedeckt wurde, dass die aktuellen EURO 6 - Fahrzeuge kaum merklich sauberer sind als die EURO 5 - Fahrzeuge. Auch die Tatsache, dass in Hamburg vermutlich demnächst Umgehungs­routen gefahren werden, dürfte die Effektivität der Maßnahme in Frage stellen, da das Problem der Stickstoff­dioxid­belastung nun in andere Bereiche der Stadt verschoben wird.

Aufklärung der Verbraucher über ihre Rechte nicht erwünscht

Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Sozietät, erläutert: „Viele Geschädigte verzichten bisher auf die Durch­setzung ihrer Rechte, weil sie bis heute nicht korrekt über die Ansprüche im Abgas­skandal und deren Erfolgs­aussichten informiert wurden. Dazu tragen auch tendenziöse Bericht­erstattungen in den Medien bei, die bisher in über 2,5 Jahren des Abgas­skandals ein undurchsichtiges Bild für den Verbraucher bieten. Das ist gewollt. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich bemühte sich nun seit 2,5 Jahren, ein Forum zu finden, um allumfassend über die Rechte der Verbraucher im Abgas­skandal aufzuklären. Mehrere interessierte Formate lehnten aber stets die Darstellung ab, weil kein Vertreter der Gegenseite bereit war, mit uns die Ansprüche vor laufender Kamera zu diskutieren. Volkswagen ist bei den größten öffentlich-rechtlichen und auch privaten Sendern Werbekunde.“

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Kanzlei hat bereits mehr als 200 erfolgreiche Urteile im Abgasskandal erstritten

„Die für die Geschädigten allmächtig wirkenden Großk­onzerne, die es geschafft haben, Regierende und das Kraft­fahrt­bundes­amt auf ihre Linie zu bringen, meinen sich gegen solche Großk­onzerne nicht durchsetzen zu können. 2,5 Jahre nach Beginn des Abgas­skandals können wir als Kanzlei Rogert & Ulbrich mitteilen, dass wir für jeden unserer Mandanten bisher das Rechts­schutz­ziel erreichen konnten. Als Vorreiter und Wegbereiter im Abgas­skandal konnten wir erst­instanzlich bereits über 240 Urteile für die Geschädigten erstreiten“ unter­streicht Prof. Dr. Rogert, ebenfalls Partner der Sozietät.

„Nach den im Internet bei Stiftung Warentest veröffentlichten Urteilen kommt die Kanzlei Rogert & Ulbrich auf einen Anteil von ca. 40 Prozent aller gewonnenen Urteile. Damit ist sie vor deutschen Gerichten eine der erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert weiter.

Urteilsdatenbank mit eigenen erstrittenen Urteilen

Als Service-Leistung für alle Geschädigten im Abgas­skandal hat die Kanzlei unter: https://www.auto-rueckabwicklung.de/erwirkte-urteile.html eine Urteils­daten­bank mit eigenen erstrittenen Urteilen nach Land­gerichten sortiert ins Internet gestellt. Interessierte können sowohl über die Landkarte ihr zuständiges Landgericht heraussuchen als auch über die Suchmaske. Die Urteile werden auch im Volltext anonymisiert als PDF zur Verfügung gestellt.

Sichern sie sich ihre rechtlichen Ansprüche

„Bevor weitere Fahrverbote in anderen Großs­tädten einsetzen ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, die bestehenden rechtlichen Ansprüche gegenüber den Herstellern durch­zusetzen“ setzt Rechtsanwalt Ulbrich den Schluss­punkt.

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