Ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ist schon sein Jahresbeginn in Kraft. Ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro 5-Diesel wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden. Daraus wird wohl nichts.
VG verlangt Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei nicht zu erkennen, wie die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide durch die alternativen Maßnahmen wie eine Busspur am Neckartor, Filtersäulen, etc. erreicht werden soll. Zumal die vom Land vorgelegten Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 für den Stickoxidausstoß deutliche Überschreitungen an mehreren Strecken im Stadtgebiet Stuttgart aufweisen. Ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 müsse daher bis zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden. Für den Fall, dass sich die Landesregierung weiterhin weigert, hat das Verwaltungsgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.
Landesregierung lehnt Fahrverbote für Dieselautos der Schadstoffnorm Euro 5 immer wieder ab
Durch Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 sei Baden-Württemberg verpflichtet, Verkehrsverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 aufzunehmen. Die Landesregierung weigere sich jedoch immer noch ohne ersichtlichen Grund, Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Gegen den erneuten Beschluss des VG Stuttgart kann die Landesregierung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Stuttgart kein Einzelfall
Einer solchen Beschwerde räumt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart nur wenig Erfolgsaussichten ein: „Solange die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß weiterhin deutlich überschritten werden, muss mit einer Ausdehnung des Fahrverbots auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gerechnet werden.“ Dieses Fahrverbot würde neben den Einwohnern Stuttgarts natürlich auch zahlreiche Pendler treffen. Dabei ist Stuttgart kein Einzelfall. Auch in zahlreichen anderen deutschen Städten drohen Diesel-Fahrverbote oder sind bereits umgesetzt.
Schadensersatz statt Diesel-Fahrverbot
Verbunden mit den Fahrverboten ist auch ein weiterer Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. „Betroffene Dieselfahrer haben die Möglichkeit, sich rechtlich gegen diese Entwicklung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Fahrzeugen, die direkt von Abgasmanipulationen betroffen sind, können Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Widerruf statt Diesel-Fahrverbot
Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags erklärt werden. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.
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Die Kanzlei Brüllmann ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.
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