[19.07.2016] In dem Münchner Justizskandal bei dem eine leitende Staatsanwältin den forensischen Psychiater Dr. Thomas Schwarz des sexuellen Missbrauchs bezichtigte, weil er ihr angeblich Medikamente gegen Sex verschrieben hatte, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Kanzlei Lucas Stevens (Verteidiger Dr. Alexander Betz) ein wegweisendes Urteil gesprochen: Nicht jeder Sex mit einem Arzt ist gleich als sexueller Missbrauch zu verstehen.