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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 06.03.2017

Insolvenz

Insolvenz der Astoria Organic Matters Fonds: Anlegern drohen hohe Verluste

Anleger sollten Schadens­ersatz­ansprüche wegen fehlerhafter Anlagen­beratung prüfen lassen

Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Total­verlust befürchten. Die Fonds­gesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissions­haus Astoria Invest AG.

Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

Die Hoffnungen auf ein nach­haltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissions­haus Astoria Invest das vorläufige Insolvenz­verfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenz­verfahren über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG und Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Az.: w 51 IN 588/16). Ebenfalls insolvent sind die Astoria Partner­Management GmbH (Az.: R 51 IN 590/16) und Astoria Private Equity GmbH (Az.: z 51 IN 443/16). Über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG wurde inzwischen am Amtsgericht Heidelberg am 6. Februar das reguläre Insolvenz­verfahren eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 6. März anmelden.

Geschäftsidee: Abfälle zu Geld machen

Die Geschäfts­idee hinter den Astoria Organic Matters Fonds war vereinfacht gesagt, organische Abfälle zu Geld zu machen. Dies sollte mit Hilfe eines technisch überlegenen Kompostierungs­systems gelingen, das die Abfälle deutlich schneller in Natur­dünger umwandeln konnte als herkömmliche Kompostierungs­anlagen. Die Idee ist gescheitert. Anleger müssen nach den Insolvenzen hohe finanzielle Verluste befürchten.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Anleger ihre drohenden Verluste über die Insolvenz­verfahren kompensieren können. Allerdings stehen den Anlegern noch weitere rechtliche Möglichkeiten offen, um die Verluste aufzufangen. So kann geprüft werden, ob Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden können. Dazu können die Emissions­prospekte geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irre­führend sein, können daraus Schadens­ersatz­ansprüche entstanden sein. Forderungen können möglicher­weise auch gegen die Anlage­berater bestehen. Sie sind zu einer anleger- und anlage­gerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört u.a. auch, dass sie die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend erläutern. Insbesondere muss auch über die Möglichkeit des Total­verlusts aufgeklärt werden. Sollte die Aufklärung ausgeblieben sein, können auch Schadens­ersatz­ansprüche aus einer fehler­haften Anlage­beratung entstanden sein.

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