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Bankrecht und Kreditrecht | 15.09.2015

Verjährung droht!

Kreditbearbeitungsgebühren: Geld kann häufig auch für Verträge von vor 2012 zurückgefordert werden

Mit Urteil vom 28.10.2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche bei Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begonnen hatte, sodass die Rückforderungsansprüche vieler Verbraucher auch für Verträge von vor 2011 erst am 31.12.2014 verjährten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Nach dem 31.12.2014 haben die Banken bei Forderungen der Kunden aus Verträgen von vor 2012 häufig die Einrede der Verjährung erhoben.

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Was viele Bankkunden jedoch nicht wissen: Häufig ist es auch für Verträge von vor 2012 noch möglich zumindest die anteilige Rückforderung durchzusetzen.

Woran liegt das?

Viele Darlehensverträge enthalten keinerlei Regelung dazu, wann die Bearbeitungsgebühr konkret gezahlt wird und wie die Banken diese verrechnen. So werden beispielsweise bei Annuitätendarlehen (=Darlehen mit einer festen Ratenhöhe, die über die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt) Bearbeitungsgebühren häufig nicht als Einmalbetrag gezahlt, sondern sie sind anteilig in den monatlichen Raten enthalten und werden erst mit diesen gezahlt.

Was bedeutet das für Bankkunden?

Diese anteilige Zahlung hat für Bankkunden zur Folge, dass mit den Darlehensraten gezahlte Bearbeitungsgebühren, die nach dem 01.01.2012 bezahlt worden sind, auch heute noch zurückgefordert werden können, da die mit der jeweiligen Zahlung entstandenen Rückforderungsansprüche noch nicht verjährt sind.

Was ist für Bankkunden jetzt zu tun?

Fordern Sie Ihre Bank umgehend dazu auf, Ihnen die in den Raten enthaltenen Bearbeitungsgebühren zu erstatten und weisen Sie darauf hin, dass Sie künftige Darlehensratenzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten.

Bitte beachten Sie: Die Rückforderungsansprüche für im Jahr 2012 gezahlte Gebühren verjähren am 31.12.2015! Werden Sie daher schnell aktiv, damit die Verjährung durch rechtzeitige Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid, Klage) gehemmt werden kann.

Gerne überprüfen wir Ihren Vertrag darauf, ob auch Sie anteilig Ihre Bearbeitungsgebühren noch zurückfordern können. Wir unterstützen Sie auch bei der Rückforderung Ihrer Gebühren und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

PS: In einer Vielzahl der Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2011 sind die Widerrufsbelehrungen falsch. Solche Verträge können noch heute rückabgewickelt werden. So gibt es oft noch viel mehr zurück, als nur die Kreditbearbeitungsgebühr.

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