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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 02.11.2022

Widerruf

LG Ravensburg: Autokredit konnte auch nach 5 Jahren noch widerrufen werden

Fehlerhafte Angaben im Vertrag berechtigen zum Widerruf

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Zwischen Abschluss des Darlehens­vertrags zur Finanzierung eines Autokaufs und dem Widerruf des Kredit­vertrags lagen fünf Jahre. Dennoch sei der Widerruf wirksam erfolgt, entschied das Landgericht Ravensburg.

Die Angaben der Bank zu den Verzugs­zinsen seien nicht ordnungs­gemäß gewesen und die Wider­rufs­frist deshalb nie in Lauf gesetzt worden. Daher sei der Widerruf auch Jahre nach Vertrags­schluss immer noch möglich gewesen, begründete das LG Ravensburg seine Ent­scheidung.

EuGH: Verbraucherkreditverträge können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen werden

Der EuGH hat mit seinen Urteilen vom 9. September 2021 bereits klar gemacht, dass die Wider­rufs­frist nicht in Lauf gesetzt wird, wenn die Bank nur unzureichende Pflicht­angaben gemacht hat und somit der Widerruf auch noch Jahre nach Vertrags­schluss möglich ist (Az.: C-33/20, C- 155/20, C-187/20). Dabei hatte der EuGH u.a. deutlich gemacht, dass der Verzugszins mit einem konkreten Zinssatz benannt werden müsse. „Dieser Pflicht sind die Banken vielfach nur unzureichend nach­gekommen, so dass sich viele Autokredite nach wie vor widerrufen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Widerruf des Kreditvertrags nach fünf Jahren

So war es auch in dem Fall vor dem LG Ravensburg. Hier hatte der Verbraucher im März 2016 einen Hyundai i30 zum Preis von 14.280 Euro gekauft. 5.280 Euro zahlte er an und die restlichen 9.000 Euro finanzierte er über einen zweck­gebundenen Kredit­vertrag mit der Bank, den das Autohaus vermittelte. Fünf Jahre später erklärte er den Widerruf des Kredit­vertrags, den er zu diesem Zeitpunkt bereits zurück­gezahlt hatte. Da die Bank fehlerhafte Pflicht­angaben in dem Vertrag gemacht habe, sei der Widerruf immer noch möglich, so der Kläger.

Die Bank sah das naturgemäß anders und erkannte den Widerruf nicht an. Da sie die Wider­rufs­information und alle sonstigen Pflicht­angaben ordnungs­gemäß erteilt habe, sei der Widerruf verfristet.

LG: Widerruf wirksam erfolgt

Das LG Ravensburg kam zu einer anderen Auffassung und folgte der Argumentation des Klägers. Beim Abschluss des Darlehens­vertrags sei der geltende Verzugs­zins­satz mit einem konkreten Prozentsatz anzugeben. Diese Anforderungen habe die Bank nicht erfüllt. Dadurch sei die Wider­rufs­frist nicht angelaufen und der Widerruf wirksam erfolgt, folgte das LG Ravensburg der Rechtsprechung des EuGH.

Bank muss Verzugszins konkret angeben

Die Bank hatte in ihren Darlehens­bedingungen nicht über den gesetzlichen Verzugszins informiert und nur dargestellt, dass während der Vertrags­laufzeit keine Verzugs­zinsen berechnet werden. Das sei aber nicht ausreichend, so das Gericht. Denn demnach hätte die Bank nach Vertrags­ende sehr wohl Verzugs­zinsen berechnen können. Daher hätte sie über die konkrete Höhe des Verzugs­zins­satz aufklären müssen, entschied das LG Ravensburg. Das Widerrufs­recht sei auch nicht dadurch verwirkt, dass der Darlehens­vertrag bereits von beiden Seiten erfüllt war. Die Rechtsprechung des EuGH sei auch in diesem Punkt eindeutig.

Rückgabe des Fahrzeugs - Bank muss Raten und die Anzahlung erstatten

Der Kläger kann nun das Auto an die Bank geben und im Gegenzug muss ihm die Bank seine Raten und die Anzahlung erstatten. Dabei muss er sich einen Wertverlust, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigen­schaften und der Funktions­weise des Fahrzeugs nicht notwendig war, anrechnen lassen, so das Gericht.

Gerade bei Auto­krediten liegt, so wie in diesem Fall, zwischen Kaufvertrag und Kredit­vertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt bei einem erfolgreichen Widerruf dazu, dass beide Verträge rück­abgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine geleisteten Zahlungen inkl. der Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss es sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen.

Widerrufsjoker nutzen & Geld zurückholen

„Der Widerrufs­joker bietet daher eine interessante Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Das ist zumeist lukrativer als der Weiter­verkauf des Fahrzeugs“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Fehlerhafte Angaben, die den Widerruf ermöglichen, sind vielen Banken unterlaufen.

Mehr Informationen: https://widerruf-autofinanzierung.de

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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