Der millionenschwere Keks-Konzern sieht in der Titulierung der Souvenirs aus dem Shop der Universität Hannover eine Verletzung seiner Namensrechte. Denn nicht nur Bahlsen benennt eines seiner bekanntesten Produkte nach dem berühmten Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz. Auch der Uni-Shop nennt seine Produkte nach der berühmten Geschichtsfigur.
Der Konzern, der sich die Marke seiner Kekse bereits 1897 hat schützen lassen, hatte zunächst versucht, außergerichtlich eine Einigung mit der Universität zu erzielen. Dies blieb jedoch nach Angaben eines Konzernsprechers „leider erfolglos“. Eine Klage sei damit unumgänglich.
Shop vertreibt auch Leibniz Lebensmittel
Nach Aussage der Konzernsprecher hätte es bereits ausgereicht, wenn aus dem Namen der Produkte der Hochschule deutlich hervorgehen würde, dass es sich um Souvenirs der Hochschule handelt. Da aber die Produkte ohne eine zusätzliche Bezeichnung wie „Uni- Leibniz-Shop“ vertrieben werden, sei eine Verwechslung mit der eigenen Keksmarke nicht auszuschließen.
Insbesondere weil der Shop auch Lebensmittel wie „Leibniz Sekt“ oder „Leibniz Tee“ vertreibt, könne für den Verbraucher nicht mehr deutlich werden, zu welcher Marke die Produkte zählen. Der Sprung zu den namensrechtlich geschützten Keksen sei dann nicht mehr weit.
„Nur echt mit 52 Zähnen“
Für den Kekskonzern steht bei einem Markenrechtsstreit viel auf dem Spiel. Der Konzern lebt ganz besonders von dem Bekanntheitsgrad seiner Leibniz Kekse.
Verbindet der Verbraucher mit den Namen Leibniz plötzlich nicht mehr nur den Butterkeks, sondern auch andere Produkte, sinkt schnell der Wiedererkennungswert der Marke.
Gerade deshalb ist dem Großkonzern sein Namensrecht besonders wichtig – denn nur wenn der Verbraucher mit einem Namen ein bestimmtes Produkt assoziiert ist ein Werbeeffekt noch gewährleistet.
Namensrechtlicher Schutz für Marken
Der Markenschutz für Unternehmen ist gerade mit Blick auf den globalen Wirtschaftsraum besonders wichtig. Nicht selten hängt der Erfolg eines Unternehmens an dem Bekanntheitsgrad eines ganz bestimmten Produktes. Kommt es zu markenrechtlichen Verletzungen schwindet schnell Einfluss und Präsenz einer Marke.
Um Produkte und Marken zu schützen werden diese beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Bei Verletzungen des Markenrechts kann dann durch Abmahnung auf außergerichtlichem Wege oder vor Gericht der Schutz wiederhergestellt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Marken- und Urheberrecht“ finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html