Bei schwerwiegenden Folgen des Mobbings werden Schmerzensgeldsummen zwischen 20.000 und 50.000 Euro zugesprochen
Das setzt aber voraus, dass ein entsprechend schwerwiegender Fall vorliegt. Solche Summen kommen in der Regel dann in Frage, wenn durch das Mobbing eine langwierige ärztliche Behandlung erforderlich ist bzw. durch das Mobbing einen Burn-Out oder ein sonstiger langfristiger pathologischer Zustand hervorgerufen wurde, der nur durch langwierige ärztliche Behandlung wieder hergestellt werden kann.
Bei einer außergerichtlichen Einigung sollen auch schon mal 100.000 Euro gezahlt worden sein
Über eine außergewöhnlich hohe Summe berichtet der Spiegel in seiner Online-Ausgabe vom 13.9.2011 unter Berufung auf eine andere Quelle. Einem Pressebericht zufolge soll sich eine Ex-Generalsekretärin der ARD vom Intendanten der ARD gemobbt gefühlt haben. Zu einem Gerichtsverfahren ist es dennoch nicht gekommen. Die Ex-Generalsekretärin und die ARD einigten sich wohl auf eine außergerichtliche Zahlung von 100.000 Euro, was die ARD nach Berichten des Spiegel nicht bestätigen wollte.
Höhe der Schmerzensgeldsumme hängt aber immer vom Einzelfall ab
In manchen Fällen sprechen die Gerichte auch geringere Summen (etwa 3000 Euro) als Schmerzensgeld zu. Es kommt stark auf den Einzelfall an. Wenn etwa jemand wegen des Mobbing das über Wochen Kopfschmerzen hatte oder unter Schlafstörungen litt, sind Schmerzensgeldsummen von 3000-5000 Euro denkbar.