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Bankrecht, Insolvenzrecht und Verbraucherrecht | 10.02.2022

Insolvenz

Münchener Green City AG meldet Insolvenz an

Anlegern drohen erhebliche finanzielle Verluste

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Nachdem die Gespräche mit Investoren gescheitert sind, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 beim Amtsgericht München Insolvenz­antrag gestellt.

Anleger müssen nach der Insolvenz um ihr investiertes Geld fürchten. Mehrere Konzern­gesellschaften stecken ohnehin schon in finanziellen Schwierig­keiten, die sich jetzt noch verschärfen könnten. Auch für die Konzern­gesellschaft GCE Kraftwerks­park I GmbH wurde Insolvenz­antrag gestellt.

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Anleger hatten verschiedene Möglichkeiten sich zu beteiligen

Die Green City AG ist im Bereich der Erneuerbare-Energien-Anlagen aktiv. Anleger konnten sich u.a. über Aktien und andere Anlage­formen wie geschlossene Fonds, Anleihen oder Genuss­rechte an den Projekten beteiligen.

So hat die Green City Gruppe zur Finanzierung der Unternehmens­gruppe neben Aktien verschiedene Genuss­rechte und Anleihen begeben. Dabei handelt es sich um die Green City Jubiläums­anleihe – Tranche B, die Green City Anleihe II und die Green City Anleihe 2022.

Darüber hinaus hat die Gruppe zur Finanzierung von Erneuerbare Energien Anlagen weitere Anleihen emittiert. Es handelt sich um die Gesellschaften:

  • Green City Kraftwerks­park II GmbH & Co. KG
  • Green City Kraftwerks­park III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

Bereits weitere Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten

Die drei Gesellschaften haben schon Ende 2021 darüber informiert, dass sie sich in finanziellen Schwierig­keiten befinden und Rück­zahlungen der Schuld­verschreibungen sowie Zins­zahlungen nicht gesichert seien. Leichtes Aufatmen gab es bei der Green City Kraftwerks­park II GmbH & Co. KG, die die Zahlung der am 30.12.2021 fälligen Zinsen leisten konnte. „Das konnte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Situation der Gesellschaften weiter angespannt ist und sich durch die Insolvenz der Green City AG wohl noch verschärfen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. So berichtet die Südd­eutsche Zeitung, dass Forderungen der Green City Kraftwerks­park II GmbH & Co. KG gegen die Green City AG in Höhe von rund sechs Millionen Euro wohl nicht beglichen werden können.

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Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021

Dass die Green City AG in ernsthaften finanziellen Schwierig­keiten steckt, zeichnete sich schon im Dezember 2021 ab. Das Unternehmen teilte mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grund­kapitals im Geschäfts­jahr 2021 fest­gestellt wurde. Auch für das Geschäfts­jahr 2020 gebe es Wert­berichtigungen und einen zu erwartenden Verlust. Grund für die Schwierig­keiten seien u.a. erhebliche Verzögerungen bei verschiedenen Windkraft- und Solar­projekten.

Der Weg aus der finanziellen Schieflage sollte über den Einstieg von Investoren führen. Die Gespräche führten allerdings nicht zum Abschluss, wie die Green City AG mitteilte, so dass sie wegen drohender Zahlungs­unfähigkeit und Über­schuldung Insolvenz­antrag gestellt hat.

Was Anleger schon jetzt tun können

„Es muss befürchtet werden, dass die Insolvenz Folgen für weitere Gesellschaften der Green City Gruppe hat. Anlegern drohen erhebliche finanzielle Verluste“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Unabhängig von Forderungen in einem möglichen Insolvenz­verfahren, können sie schon prüfen lassen, ob sie Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen können.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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