wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 20.07.2017

Mahn­bescheid

NL Nord Lease AG setzt fragliche Forderungen gegen Anleger per Mahn­bescheid durch

Frist zur Einlegung des Wider­spruches gegen Mahn­bescheid beträgt zwei Wochen

Es zeichnete sich ab, nachdem viele Anleger der NL Nord Lease AG zum Ende des letzten Jahres aus der atypisch stillen Beteiligung „hinaus­gekündigt“ wurden. Jetzt die dicke Rechnung. Die NL Nord Lease AG macht die angeblichen Forderungen aus der Auseinander­setzung des jeweiligen Gesellschafts­verhältnisses per Mahn­bescheid geltend.

Werbung

Erst der Verlust des eingesetzten Kapitals, dann auch noch Geld zurück­zahlen. Wir zeigen, wie sich Anleger der NL Nord Lease AG gegen die Forderungen wehren können.

Widerspruchsfrist 2 Wochen beachten

Konnten die Anleger die bisherigen außergerichtlichen Forderungen noch ignorieren, geht dies nun nicht mehr. Wegen des Mahn­bescheides läuft eine Frist zur Einlegung des Wider­spruches von zwei Wochen. Wird dieser nicht frist­gerecht erklärt, wird die Forderung nach Erlass eines Vollstreckungs­bescheides fest­gestellt und die Gegenseite kann daraus die Voll­streckung einleiten.

Anspruch nicht begründet – Spielregeln nicht eingehalten

Der Anspruch ist in den bisher hier vorliegenden Fällen nicht begründet. Hintergrund ist, dass die NL Nord Lease AG sich nicht an die Spielregeln gehalten hat, die für die Berechnung von solchen Ansprüchen gelten. So lange diese nicht eingehalten werden, ist der Anspruch selbst weder fällig noch damit im Ergebnis begründet.

Zuletzt hat dies das OLG Köln in einem von der Kanzlei Göddecke Rechts­anwälte geführten Verfahren fest­gestellt. Dort wurde ebenfalls ein solcher Anspruch geltend gemacht. Nach Klage­abweisung durch das LG Bonn, hat das OLG Köln die Berufung der Gegenseite per Beschluss zurück­gewiesen. Der Anleger musste die eingeklagte Forderung nicht zahlen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Auf die Kleinigkeiten kommt es im Leben an. Genau diese Kleinigkeiten – wie eben die Berechnung des Auseinander­setzungs­anspruches – helfen den Anlegern, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Hier hat sich die NL Nord Lease AG nicht an die Spielregeln gehalten. Umso gravierender ist dann, wenn diese Forderungen nun auch noch per Mahn­bescheid durchgesetzt werden wollen, wo die Anleger Gefahr laufen, allein durch Frist­versäumnis das Verfahren zu verlieren. Leider ist daher schnelles Handeln unabdingbar.

Werbung

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Je nach Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Beteiligung ist der Anspruch unter Umständen sogar verjährt. In einem Verfahren der Schwester­gesellschaft LeaseTrend AG hat das LG Münster die Gegenseite daraufhin gewiesen, dass die Forderung sogar verjährt sein könnte. Auch hier lohnt sich ein Blick ins Detail.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4368

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4368
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!