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Internetrecht | 10.03.2015

Daten-Geschwindigkeit

Netzneutralität: Keine Gleichbehandlung aller Daten in der EU?

Europäische Union plant Ausnahmeregelungen bei Netzneutralität.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die amerikanische Behörde FCC hat am 26.02.2015 die uneingeschränkte Netzneutralität im US-amerikanischen Internet beschlossen. Danach dürfen Internetanbieter in den USA keinerlei Inhalte gegen Bezahlung bevorzugt behandeln.

In der Europäischen Union steht eine Grundsatzentscheidung zur Frage der Netzneutralität hingegen noch aus. Zeitungsberichten zufolge gilt ein Votum zugunsten der Netzneutralität keineswegs als sicher. Ganz im Gegenteil wird eine Vielzahl von Ausnahmen diskutiert.

Laut Berichten der Financial Times gibt es aus verschiedenen Mitgliedsstaaten nach wie vor Stimmen, die Einflussnahmemöglichkeiten der Internet-Provider auf die Geschwindigkeit der durchgeleiteten Daten fordern. Die Provider könnten sich dann für die bevorzugte - also schnellere - Durchleitung bestimmter Daten bezahlen lassen.

Auch EU-Digitalkommissar Günther Oettinger spricht sich derzeit für die bevorzugte Behanlung bestimmter Dienste aus. Allerdings spricht er lediglich von besonders dringlichen Daten wie Notrufediensten für Rettungskräfte. Auf der Mobilfunkmesse Mobile World Congress in Barcelona forderte Oettinger, dass die Funktion besonders zeitintensiver Spezialdienste gesichert werden müsse. Anbieter von Musikvideos sollen dann im Zweifel zurückstehen.

Vor dem Hintergrund dieser europäischen Unentschlossenheit erscheint das klare amerikanische Votum zugunsten uneingeschränkter Netzneutralität als besonders beachtlich - umso mehr, als es dieses Mal die USA sind, die sich Kritik von Seiten der Wirtschaft ausgesetzt sehen. Die Telekommunikationsriesen AT&T und Verizon haben sich bereits darüber beklagt, dass die vorgeschriebene Netzneutralität Investitionen hemme.

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