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Vertragsrecht | 03.08.2016

VW Abgas­skandal

OLG Celle hält Rücktritt vom Kaufvertrag im VW-Abgas­skandal nicht für aussichtslos

Kläger beantragte Prozess­kostenhilfe, um seine Rechte gerichtlich verfolgen zu können

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Michael Winter (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 26/16)

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Beschluss vom 30.6.2016, welcher die Gewährung von Prozess­kostenhilfe betrifft, einem Kläger (Fahrer eines Skoda Yeti 2,0 TDI) attestiert, dass es seine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag im VW-Skandal keinesfalls für aussichtlos hält.

Das Oberlandesgericht Celle geht in seinem Beschluss von folgendem aus:

a) ein Diesel­fahrzeug, bei dem die Abgas­aufbereitung nur in einer Testsituation durch Software optimiert wird, ist mangelhaft.

b) eine Nach­besserung ist auch dann objektiv unmöglich, wenn zwar der Mangel, der einer Kaufsache anhaftet, einschließlich seiner Ursachen beseitigt werden kann, aber ein technischer oder merkantiler Minderwert verbleibt.

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