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Schadensersatzrecht | 21.09.2021

Abgas­skandal

OLG Köln verurteilt Audi zur Rücknahme eines Porsche Cayenne 4.2l

Rogert & Ulbrich erstreitet weiteren großen Erfolg im Diesel-Abgas­skandal

Es steht inzwischen außer Frage, dass auch die von der Audi AG entwickelten und produzierten 8-Zylinder-Diesel­motoren vom Abgas­skandal betroffen sind.

Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts zufolge, konnte dieses bereits 2018 an verschiedenen Fahrzeugen der Audi und Porsche AG mit 4,2l-Dieselmotor und Euro 6-Abgasnorm unzulässige Abschalt­einrichtungen feststellen.

Im jüngsten erfolgreich geführten Verfahren der auf den Abgas­skandal spezialisierten Verbraucher­kanzlei Rogert & Ulbrich ging es um einen Porsche Cayenne S mit genau diesem 4,2l-Dieselmotor und Euro 6-Zulassungs­norm. Das OLG Köln verurteilte die Audi AG mit Urteil vom 27.08.2021 (Az.: 19 U 107/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs sowie zur Zahlung eines Schadens­ersatzes in Höhe von ca. EUR 80.300,- an den Kläger. Gekauft hatte dieser das Fahrzeug im Jahr 2015 für ca. EUR 106.000,-. Bis zum Tage der Gerichts­verhandlung legte er mit dem Fahrzeug knapp 73.000 Kilometer zurück.

Audi haftet für den Verbau unzulässiger Abschalteinrichtungen - nicht Porsche

Der Kläger richtete seine Ansprüche zunächst nur gegen die Porsche AG, denn - so sollte man jedenfalls meinen - „wo Porsche drauf steht, ist auch Porsche drin“. Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch zusätzlich noch die Audi AG in die Pflicht genommen, denn diese - und nicht etwa die Porsche AG - habe den Motor schließlich entwickelt und gebaut, hieß es in den Schrift­sätzen des Stuttgarter Autobauers. Daher verurteilte das Landgericht Köln zunächst sowohl die Audi AG als auch die Porsche AG (als sog. „Gesamt­schuldner“) zur Rücknahme des Wagens sowie Rück­zahlung des Kaufpreises an den Kläger.

Vor dem Oberlandes­gericht Köln übernahm die Audi AG nun jedoch die Verantwortung. Das Resultat: Audi - und eben nicht Porsche - zahlt dem Kläger Schadens­ersatz in Höhe von ca. EUR 80.300,- und muss das manipulierte Fahrzeug zurück­nehmen.

Audi AG bereits in mehreren Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Dass die Audi AG für die Manipulationen an den von ihr entwickelten und produzierten 4,2l-Diesel­motoren haftet, haben bereits zwei weitere Urteile des Land­gerichts Karlsruhe und sowie des Ober­landes­gerichts Hamm ergeben. In beiden Fällen war es ebenfalls die Kanzlei Rogert & Ulbrich, welche die Urteile erstreiten konnte.

Was beide Verfahren gemeinsam hatten

Die Audi AG wurde zur Rücknahme eines Audi A8 mit einem 4,2l-Motor verurteilt. Vor dem LG Karlsruhe bekam der Kläger für den Wagen Schadens­ersatz in Höhe von ca. EUR 33.200,- zugesprochen. Gekostet hatte diesen das Auto etwa dreieinhalb Jahre zuvor knapp EUR 57.000,-. Das OLG Hamm war bei der Berechnung der Nutzungs­entschädigung großz­ügiger und ging von einer Gesamt­lauf­leistung von 300.000 km aus, sodass der Kläger mit Urteil noch rund EUR 35.350,- für sein im März 2012 für EUR 46.200,- gekauftes Fahrzeug zugesprochen bekam (OLG Hamm vom 14.10.2020, Az. I-8 U 35/20; LG Karlsruhe vom 09.04.2021, Az. 21 O 156/20).

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bejahrten alle Gerichte

In allen Fällen bejahten die Gerichte eine vorsätzlich sitten­widrige Schädigung der Käufer durch die Audi AG. Es komme schließlich darauf an, dass die Motoren mit einer Software ausgestattet worden sind, ohne die die Fahrzeuge weit von einer Ein­gliederung in die Schadstoff­klasse EURO6 entfernt gewesen wären, so die Gerichte. Die Verantwortlichen handelten dabei zum Zwecke der Profit­optimierung. Die dafür bewusst gewählte Art und Weise von Gewinn­erzielung begründet eine besondere Ver­werflich­keit und somit Schadens­ersatz­ansprüche für Käufer dieser Fahrzeuge.

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