wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Kaufrecht | 04.12.2017

PayPal-Käufer­schutz

PayPal-Käufer­schutz: BGH schränkt Schutz für Online­käufe ein

Verkäufer können Kunden trotz des Käufer­schutzes später auf Zahlung verklagen

Der Bundes­gerichts­hof hat sich am 22.11.2017 in zwei Entscheidungen erstmals mit den Auswirkungen einer Rück­erstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käufer­schutz befasst.

Ausgangs­punkt war, dass PayPal-Käufer ihr Geld zurück­buchen können, wenn bestellte Ware nicht ankommt oder von der Beschreibung abweicht. Der Bundes­gerichts­hof stärkte nun die Rechte der Verkäufer.

Streit um PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Der Online-Zahlungs­dienst PayPal bietet an, Bezahl­vorgänge bei Internet­geschäften dergestalt abzuwickeln, dass private und gewerblich tätige Personen Zahlungen über virtuelle Konten mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter bestimmten Voraus­setzungen ein Verfahren für Fälle zur Verfügung, in denen der Käufer den bestellten Kauf­gegenstand nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikel­beschreibung abweicht. Hat ein Antrag des Käufers auf Rück­erstattung des Kaufpreises nach Maßgabe der PayPal-Käufer­schutz­richtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück.

In den beiden vom Bundes­gerichts­hof entschiedenen Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer nach der Rück­buchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.

Zunächst kein Ansprch auf Kaufpreiszahlung nach PayPal-Gutschrift

Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden, dass der Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Jedoch treffen die Kauf­vertrags­parteien mit der einverständlichen Verwendung des Bezahl­systems PayPal gleich­zeitig stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die Kaufpreis­forderung wieder begründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käufer­schutz rück­belastet wird.

Vereinfachtes Prüfverfahren von PayPal nicht zwingend mit gesetzlichen Vorschriften übereinstimmend

Die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wieder­begründung der Kaufpreis­forderung sei insbesondere deshalb geboten, weil die Prüfung zum Käufer­schutz von PayPal nur ein vereinfachtes Verfahren ist und die Entscheidung nicht zwingend mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen muss.

Antrag auf PayPal Käuferschutz weiterhin Vorteil für Käufer

Gleichwohl ist ein erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käufer­schutz für den Käufer von Vorteil, weil er danach den (vor­geleisteten) Kaufpreis zurückerhält, ohne den Verkäufer auf Rück­zahlung - gegebenenfalls im Klageweg - in Anspruch nehmen zu müssen.

Verkäufer muss Kaufpreis einklagen

Die Entscheidung schafft keine endgültigen Verhältnisse. Verkäufer, die mit der Rück­zahlung nicht einverstanden sind, können also versuchen, den Kaufpreis einzuklagen. Ob sie damit Erfolg haben, zeige dann jeweils das gerichtliche Verfahren.

Für den Käufer ist es trotzdem von Vorteil, dass er zunächst auf einem schnellen Weg sein Geld zurück­bekommen kann. Nicht er muss vor Gericht ziehen, wenn etwas schief gelaufen ist, sondern der Verkäufer, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.

Es bleibt aber spannend, denn aufgrund der beiden Urteile sollte jedem Nutzer von PayPal bewusst, sein, dass der Streit mit der PayPal-Entscheidung auf Rück­erstattung nicht endgültig beendet ist.

Wir beraten Sie gerne

Sollten Sie Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Verkauf von Waren haben, gar mit dem PayPal-Käufer­schutz, wenden Sie sich gerne an uns (Telefon 0214 90 98 400).

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4852

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4852
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!