wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Internetrecht und Vertragsrecht | 27.10.2015

Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel

Wichtige AGB-Klauseln für Online-Shops – Teil 1

Das Internet ist der Wachstumsmotor für den Handel. Eine buchstäblich unbegrenzte Produktpalette für jeden Kunden mit Internetzugang, Zeitersparnis und nicht zuletzt Bequemlichkeit bieten ausschlaggebende Vorteile gegenüber dem traditionellen stationären Handel. Während im Jahr 2010 das Marktvolumen im Internethandel laut Studie des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel noch 18,3 Milliarden EUR betrug, werden für 2015 ganze 46,9 Milliarden erwartet, ein Zuwachs von mehr als 150 % in fünf Jahren - und ein Ende ist nicht in Sicht. Von diesem Trend profitieren immer mehr Einzelhändler, die sich im Internethandel etablieren, sei es mit einem Online-Shop als zusätzlichen Absatzkanal oder als Start-Up. Auch immer mehr Dienstleister nutzen das Web, um Kunden zu gewinnen oder Services direkt online zu erbringen. Doch der elektronische Geschäftsverkehr, wie die Gesetzessprache diese Absatzform nennt, begegnet zahlreichen rechtlichen Hürden und Anforderungen, die im traditionellen Vor-Ort-Geschäft nicht existiert haben. Abmahnungen durch Konkurrenten und Wettbewerbszentralen gehören zu den üblichen Begleiterscheinungen. Mit AGB und Rechtstexten, die für den Online-Handel zugeschnitten sind, bewegen sich Online-Händler von Anfang an rechtssicher im Internet.

Besonderheiten im Online-Handel (elektronischer Geschäftsverkehr)

Bereits im Jahr 2000, als das Internet den Windeln gerade entwachsen war, sah die Politik den Verbraucher als besonders schutzwürdig an, wenn er im Internet einkaufte. Ihm musste geholfen werden, denn er kannte weder den Verkäufer in der Ferne noch konnte er das Produkt wie gewohnt in die Hand nehmen oder sich vor Ort vom Verkäufer beraten lassen.

Zahlreiche gesetzlich verankerte Informationspflichten für Online-Händler waren die Folge, die sich bis heute teilweise in unveränderter Form gehalten haben.

Dazu gehören z.B.

  • Belehrung über das Widerrufsrecht
  • Informationen über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben,
  • Informationen über die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte,

Allgemeine Geschäftsbedingungen haben dadurch im Online-Handel eine weitere notwendige Funktion hinzugewonnen. Während AGB ursprünglich den einzigen Zweck hatten, optimal gestaltete einheitliche Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Geschäften zu schaffen, müssen sie jetzt auch Informationsanforderungen erfüllen. Denn es liegt auf der Hand, dass die umfangreichen Informationspflichten praktischerweise und einheitlich durch AGB für den Online-Handel umzusetzen sind.

Abmahnrisiko minimieren

Abmahnungen sind die Kehrseite des AGB-Rechts und der angesprochenen gesetzlichen Informationspflichten. Denn es ist Stand der Rechtsprechung, dass unrichtige AGB-Klauseln, die Verbraucherrechte zum Gegenstand haben, eine Wettbewerbsverletzung darstellen. Für die Verletzung notwendiger Informationspflichten gilt dies ohnehin. Abmahnungen können von Mitbewerbern im gleichen Marktsegment, Wettbewerbszentralen oder Verbraucherzentralen ausgesprochen werden. Und Abmahnungen sind teuer, nicht zuletzt kosten sie Nerven. Laut einer Studie des Händlerbundes wurde 3 von 5 Händlern im Jahr 2013 Opfer einer Abmahnung. Gerade für Gründer und Start-Ups bedeutet eine dies finanziell einen Schlag in die Magengrube und eine langwierige Frustration. Hier ist es besser, sich, bevor der Shop live geht, über AGB und den rechtlichen Rahmen zu informieren, Preise zu vergleichen und Angebote bei Anwälten einzuholen, die über Erfahrung im Bereich Online-Recht und Online-Handel verfügen.

Bei Fragen zum Thema AGB-Gestaltung kontaktieren Sie uns gern.

Unsere Kontaktdaten und weitere Informationen zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Internetseite www.agb-berater.de.

Quellen:

Studie Umsatz eCommerce

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel

http://www.bevh.org/markt-statistik/zahlen-fakten/

Umfrage Abmahnungen Online-Händler in 2013

Händlerbund

https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/134-studie-abmahnungen-im-blickpunkt-online-haendler-ueber-ihre-erfahrungen-in-2013

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1368