Besonderheiten im Online-Handel (elektronischer Geschäftsverkehr)
Bereits im Jahr 2000, als das Internet den Windeln gerade entwachsen war, sah die Politik den Verbraucher als besonders schutzwürdig an, wenn er im Internet einkaufte. Ihm musste geholfen werden, denn er kannte weder den Verkäufer in der Ferne noch konnte er das Produkt wie gewohnt in die Hand nehmen oder sich vor Ort vom Verkäufer beraten lassen.
Zahlreiche gesetzlich verankerte Informationspflichten für Online-Händler waren die Folge, die sich bis heute teilweise in unveränderter Form gehalten haben.
Dazu gehören z.B.
- Belehrung über das Widerrufsrecht
- Informationen über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben,
- Informationen über die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte,
Allgemeine Geschäftsbedingungen haben dadurch im Online-Handel eine weitere notwendige Funktion hinzugewonnen. Während AGB ursprünglich den einzigen Zweck hatten, optimal gestaltete einheitliche Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Geschäften zu schaffen, müssen sie jetzt auch Informationsanforderungen erfüllen. Denn es liegt auf der Hand, dass die umfangreichen Informationspflichten praktischerweise und einheitlich durch AGB für den Online-Handel umzusetzen sind.
Abmahnrisiko minimieren
Abmahnungen sind die Kehrseite des AGB-Rechts und der angesprochenen gesetzlichen Informationspflichten. Denn es ist Stand der Rechtsprechung, dass unrichtige AGB-Klauseln, die Verbraucherrechte zum Gegenstand haben, eine Wettbewerbsverletzung darstellen. Für die Verletzung notwendiger Informationspflichten gilt dies ohnehin. Abmahnungen können von Mitbewerbern im gleichen Marktsegment, Wettbewerbszentralen oder Verbraucherzentralen ausgesprochen werden. Und Abmahnungen sind teuer, nicht zuletzt kosten sie Nerven. Laut einer Studie des Händlerbundes wurde 3 von 5 Händlern im Jahr 2013 Opfer einer Abmahnung. Gerade für Gründer und Start-Ups bedeutet eine dies finanziell einen Schlag in die Magengrube und eine langwierige Frustration. Hier ist es besser, sich, bevor der Shop live geht, über AGB und den rechtlichen Rahmen zu informieren, Preise zu vergleichen und Angebote bei Anwälten einzuholen, die über Erfahrung im Bereich Online-Recht und Online-Handel verfügen.
Bei Fragen zum Thema AGB-Gestaltung kontaktieren Sie uns gern.
Unsere Kontaktdaten und weitere Informationen zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Internetseite www.agb-berater.de.
Quellen:
Studie Umsatz eCommerce
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel
http://www.bevh.org/markt-statistik/zahlen-fakten/
Umfrage Abmahnungen Online-Händler in 2013
Händlerbund
https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/134-studie-abmahnungen-im-blickpunkt-online-haendler-ueber-ihre-erfahrungen-in-2013