Wer in die Falle der Hradt S.A. getappt ist, erhält wenige Tage später eine Rechnung in Höhe von 289,00 Euro netto. Dieser Betrag soll fällig sein, weil der Betroffene angeblich einen „Euro Grundeintrag“ auf www.deutsches-branchenregister.com bestellt habe. Unserer Ansicht nach handelt es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine arglistige Täuschung des Branchenbuchanbieters. Ein Anspruch auf die Rechnungsumme besteht unserer Einschätzung nach nicht.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A..
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00