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Bankrecht, Insolvenzrecht und Kapitalanlagenrecht | 30.07.2018

Insolvenz

Schäden in Milliarden­höhe: Insolvenz­verwalter bestätigen Schneeball­system der P&R

Forderungs­anmeldung bis zum 14. September 2018 möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Mit Beschluss vom 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenz­verfahren für die P&R Gesellschaften eröffnet. Laut den Beschlüssen des Amts­gerichts sind die P&R Gesellschaften zahlungs­unfähig und überschuldet. Anleger haben nun die Möglichkeit, bis zum 14.09.2018 ihre Forderungen anzumelden. Die Insolvenz­verwalter gehen von Schäden in Milliarden­höhe aus.

Insolvenzverwalter bestätigen Schneeballsystem

Die nunmehr erstellten Insolvenz­gutachten bestätigen die bislang veröffentlichten Informationen, dass die P&R Gesellschaften überschuldet sind. Seit dem Jahr 2007 soll die Zahl der verkauften Container die Zahl der tatsächlich vorhandenen Container überstiegen haben und sich bis zuletzt weiter vergrößert haben. Der Insolvenz­verwalter Dr. Michael Jaffé teilt in der Presse­mitteilung vom 24. Juli 2018 mit, dass die P&R Gesellschaften mit Anlegern Verträge über nicht existente Container abgeschlossen haben. Zahlungen der Anleger aus diesen Verträgen wurden zum Ausgleich von Miet­forderungen oder für den Rückkauf von Containern verwendet. Damit bestätigen die Insolvenz­verwalter, dass sich bei den P&R Gesellschaften seit dem Jahr 2007 ein Schneeball­system entwickelt hat. Die Insolvenz­verwalter haben erneut angekündigt, Haftungs­ansprüche gegen Organe bzw. Verantwortliche der P&R Gesellschaften für die Anleger zu verfolgen. Maßnahmen gegen die lang­jährigen Geschäfts­führer Strömmer und Feldkamp unter­bleiben, da diese bereits verstorben sind.

Verwertung der Container für alle Anleger beabsichtigt

Die P & R Gesellschaften beziehen aktuell allein über die Schweizer P & R Gesellschaft Einnahmen aus der Vermietung von Containern. Die Vermietung soll laut den Insolvenz­verwaltern auch weiter fortgesetzt werden, um die Schäden für alle Anleger zu minimieren. Hieran soll sich dann eine Verwertung der Container für alle Anleger anschließen. Dabei gehen die Insolvenz­verwalter davon aus, dass sämtliche Anleger kein Eigentum an den Containern erworben haben. Dies begründen die Insolvenz­verwalter damit, dass die Verträge die Container nicht konkret bezeichnet haben. Dies gelte nach Auffassung der Insolvenz­verwalter in allen Fällen.

Anleger mit Eigentumszertifikaten sollten Anspruch auf Aussonderungsrecht prüfen lassen

Nach Einschätzung der ARES Rechts­anwälte ist hier jedoch zu differenzieren. Für den Fall, dass Anleger Zertifikate als Bestätigung für gekaufte Container erhalten haben und diese Container auch existieren, kommt ein Eigentum des betroffenen Anlegers und damit ein Aus­sonderungs­recht durchaus in Betracht. Anleger, die über Eigentums­zertifikate verfügen, sollten prüfen, ob Ihnen nicht doch ein Eigentums­recht an Containern zusteht. Damit würden solche Anleger allein aus den Erlösen der Vermietung und Verwertung der Container profitieren.

Forderungsanmeldung bis zum 14. September 2018 möglich

Anleger haben ihre Forderungen im Insolvenz­verfahren gemäß den Beschlüssen bis zum 14. September 2018 anzumelden. Die Insolvenz­verwalter haben angekündigt, hierfür an die Anleger Formulare zu versenden. Für den 17. Oktober bzw. den 18. Oktober 2018 ist für die jeweiligen P&R-Gesellschaften eine Gläubigerv­ersammlung angesetzt.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich in unserer Interessengemeinschaft registrieren

Die ARES Rechts­anwälte prüfen derzeit ebenfalls, ob den Anlegern sogenannte Durchgriffs­haftungs­ansprüche gegen die ehemaligen Geschäfts­führer der insolventen Gesellschaften zustehen. Das ist dann der Fall, wenn die Geschäfts­führer straf­rechtlich relevant gehandelt haben, beispiels­weise im Falle des Betruges. Ob es angesichts der Ankündigung der Insolvenz­verwalter wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die ehemaligen Geschäfts­führer vorzugehen, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus prüfen die ARES Rechts­anwälte derzeit auch Ansprüche der Anlege gegenüber den Wirtschafts­prüfern der P&R-Gesellschaften. Anleger können sich bei der von den ARES Rechts­anwälten gegründeten Interessen­gemeinschaft registrieren, um hierzu nähere Informationen zu erhalten.

Wir helfen gerne - sprechen Sie uns an

Die Kanzlei ARES Rechts­anwälte mit Sitz in Frankfurt am Main ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapital­markt­recht spezialisiert und vertritt Anleger im Insolvenz­verfahren der P&R Gesellschaften.

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