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Bankrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 07.08.2020

Leasing­vertrag

Sixt Widerrufs­belehrung fehlerhaft: Zahlreiche Leasing­verträge können widerrufen werden

Formfehler in Kfz-Finanzierung ermöglicht Widerruf eines Leasing­vertrags noch lange nach Abschluss

Das OLG München hat entschieden, dass Leasing­verträge von SIXT widerrufen werden können, ohne dass der Leasing­nehmer etwas für die Kilometer, die er mit dem geleasten Fahrzeug gefahren ist, bezahlen muss. Mehr zu der erfreulichen Ent­scheidung erfahren Sie hier.

Widerruf eines Leasingvertrags ein Jahr nach Abschluss

Der Kläger hatte einen Leasing­vertrag mit Kilometer­abrechnung mit SIXT geschlossen. Der Vertrag war ausschließlich mit Hilfe von „Fern­kommunikations­mitteln“, also beispiels­weise per Post oder Fax, zustande gekommen. Der Kläger hatte den Vertrag über ein Jahr nach dem Abschluss widerrufen und eine Rück­abwicklung des Vertrages gefordert.

OLG bestätigt Wirksamkeit des Widerrufs

Das OLG München hat entschieden, dass ein Widerruf des Klägers auch zu diesem späten Zeitpunkt noch möglich war. Zur Begründung führt es aus, dass dem Kläger nach den Regeln über Fernabsatz­verträge ein unbefristetes Widerrufs­recht zustand, da er nicht ordnungs­gemäß über sein Widerrufs­recht informiert wurde. In dem Vertrag sind wider­sprüchliche Informationen dazu enthalten, wann der Kläger nach dem Widerruf das Fahrzeug zurück­geben muss. So ist einmal die Rede von 30 Tagen, an einer anderen Stelle hingegen von nur 14 Tagen. Dazu führt das OLG München zutreffend aus, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und daher auch ein sehr später Widerruf noch möglich war.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs ist der Vertrag rückabzuwickeln. Das heißt, dass der Kläger das Fahrzeug zurück­geben kann und dafür die von ihm bezahlten Leasing­raten erstattet bekommt.

Kläger muss keinen Werteersatz leisten

Sehr erfreulich für den Kläger ist zudem die Ent­scheidung des OLG München, dass er für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer keinen Wertersatz leisten muss. SIXT hatte es nämlich versäumt in dem Vertrag darauf hinzuweisen, dass ihm Falle eines Widerrufes Wertersatz zu leisten ist.

Jetzt Leasingvertrag widerrufen

Ein Widerruf eines fehler­haften Leasing­vertrages ist nach dem Urteil des OLG München wirtschaftlich sehr lukrativ. Wenn Sie von Ihrem Widerrufs­recht Gebrauch machen, erhalten Sie sämtliche Leasing­raten zurück, was dazu führt, dass Sie kostenlos Ihr Auto nutzen konnten. Es lohnt sich also jetzt tätig zu werden.

Nicht nur Verträge von SIXT, auch die Verträge anderer Leasing­geber weisen die oben genannten Fehler auf, so dass auch diese noch widerrufen werden können.

Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne prüfen wir für Sie, wie die Rechtslage in Ihrem Fall ist und setzen Ihre Rechte anschließend gegen den Leasing­geber durch. Vereinbaren Sie dazu einfach eine kostenlose Erst­beratung bei uns.

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