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Betäubungsmittelstrafrecht, Strafrecht und Verkehrsstrafrecht | 31.05.2022

Drogenfahrt

Straf­barkeit des Fahrens unter Drogen­einfluss

Fahren unter Drogen­einfluss hat Konsequenzen!

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Carsten Marx

Falls Sie unter Drogen­einfluss ein Fahrzeug lenken und dabei erwischt werden, drohen Ihnen harte Strafen. Sie gefährden nach dem Konsum von Haschisch, Cannabis oder anderen Rausch­mitteln schließlich nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrs­teilnehmer. Wir haben die wichtigsten Fakten zu diesem Thema für Sie zusammen­gefasst:

Handelt es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es gibt nämlich – im Gegensatz zum Alkohol­konsum – keine Grenzwerte, nach denen unterschieden werden könnte. Die entscheidende Frage ist, ob dem Fahrer nachgewiesen werden kann, dass er nicht mehr fahr­tüchtig ist. Die Polizei überprüft dies anhand der Aussagen des Lenkers, seines Verhaltens und seines beobachteten Fahr­vermögens. Wenn die Fahr­untüchtigk­eit nicht nachgewiesen werden kann, dann haben Sie „nur“ eine Verkehrs­ordnungs­widrigkeit begangen.

Das kostet Sie beim ersten Mal 500 Euro, Sie dürfen einen Monat nicht fahren und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Gelten Sie als fahr­untüchtig, fallen die Strafen wesentlich höher aus, da Sie dann eine Straftat begangen haben.

Das erstreckt sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, empfindlichen Geld- und – im Extremfall – Freiheits­strafen und maximal drei Punkten in Flensburg. Wir empfehlen Ihnen, sich jedenfalls an einen Anwalt zu wenden, um den Sachverhalt zu erörtern und um mögliche Strategien bezüglich der Strafhöhe zu entwickeln.

Droht eine MPU?

Falls die Behörde Zweifel hegt, ob Sie zum Lenken eines Kraftfahr­zeuges geeignet sind, müssen Sie sich einer MPU – also der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ unterziehen, für die sich im Volksmund der Begriff „Idiotentest“ durchgesetzt hat. Die Untersuchung fällt bei Drogen­konsum umfangreicher als in anderen Fällen aus, sie besteht aus folgenden Schritten:

  • Schriftliche Befragung
  • Drogentest (Nachweis von Substanzen in Speicher, Blut oder Urin)
  • Reaktions- und Leistungs­test
  • Untersuchung durch einen Psychologen

Wie verhält es sich, wenn ich mich noch in der Probezeit befinde?

Falls Sie als Fahr­anfänger unter Drogen­einfluss ertappt werden, müssen Sie mit strengen Konsequenzen rechnen. Sie missachten die Verkehrs­gesetze „schwer­wiegend“, wie es im Gesetz formuliert ist, ein sogenannter „A-Verstoss“. Falls Sie zum ersten Mal bezüglich Lenken unter Drogen­einfluss auffällig werden, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Zusätzlich dazu müssen Sie an einem Aufbau­seminar teilnehmen, das einige hundert Euro kostet und das von Ihnen selbst bezahlt werden muss. Beim zweiten Verstoß werden Sie verwarnt und sollten sich verkehrs­psychologisch beraten lassen. Falls Sie dann noch einmal gegen die Regelungen verstoßen und sich noch in der verlängerten Probezeit befinden, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Wird zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen unterschieden?

Kurze Antwort: Nein. Der Gesetzgeber kennt generell bei Drogen keinen Spaß, so gesehen ist es egal, ob Sie Cannabis, Haschisch oder Heroin konsumiert haben. Der einzige Punkt, bei dem die Art der Drogen eine Rolle spielt, ist die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis. Wenn Sie mit harten Drogen erwischt werden, ist der Führer­schein weg.

Bei weichen Drogen ist die Behörde etwas milder, wobei es davon abhängt, ob Sie regelmäßig oder nur hin und wieder Drogen konsumieren. Dies wird anhand eines Bluttests fest­gestellt.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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