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Datenschutzrecht und Internetrecht | 30.01.2015

Datenschutz

Facebook: Neue Nutzungsbedingungen seit 30.01.2015

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Rechtslage unbeachtlich: Wer nicht will, muss gehen. Facebook setzt seine neuen Nutzungsbedingungen um.

Ab heute - 30.01.2015 - wendet Facebook seine neuen Nutzungsbedingungen an. Die Mitglieder werden gar nicht erst um Zustimmung zu der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzungsvertrags mit Facebook (die Nutzungsbedingungen sind nichts anderes als Vertrags-AGB) gebeten. Vielmehr teilt Facebook mit, dass jeder, der das Netzwerk ab dem heutigen Tag nutzt, stillschweigend den geänderten Bedingungen zustimmt.

Einseitige AGB-Änderung ist rechtlich fragwürdig

Rechtlich spricht vieles gegen eine solche einseitige Änderung der Nutzungsbedingungen. Genauso wie es aus rechtlicher Sicht keinen Sinn macht, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Posting in der Timeline zu widersprechen.

Facebook und die Macht des Faktischen

Facebook hat die angekündigten Änderungen aber ungeachtet der rechtlichen Bedenken bereits umgesetzt. Hier dürfte die Macht des Faktischen siegen. Denn gegen die Änderung der Nutzungsbedingungen müsste erst einmal geklagt werden vor dem örtlich zuständigen Gericht, bevor sich rechtlich bindend herausstellt, ob das Vorgehen Facebooks erlaubt ist oder nicht.

Wer nicht einverstanden ist, muss auf Facebook verzichten

Wer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, dem bleibt deshalb nichts anderes übrig, als Facebook nicht mehr zu nutzen und den Account zu löschen. Unabhängig von den jetzt geänderten Nutzungsbedingungen ist es ohnehin nicht klar, welche Daten alle Facebook sammelt, speichert und nutzt. Eines aber ist offensichtlich: Facebook hat Hunger auf Daten und sammelt sie in großem Umfang.

Private Daten: Standortdaten und personalisierte Werbung

Die wichtigsten Änderungen betreffen Standortdaten und Werbung. Facebook analysiert die Standortdaten der Nutzer ab heute detaillierter. Die Daten sollen unter anderem mit denen der Freunde verbunden werden. Ferner soll auf Basis der Standortdaten personalisierte Werbung (z.B. Werbung passend zum Aufenthaltsort) angezeigt werden.

Immerhin gestattet Facebook aber den Nutzern, ihre Privatsphäreeinstellungen zu ändern. So kann z.B. die Personalisierung der Werbung beschränkt werden. Worauf Nutzer aber keinen Einfluss haben werden, ist nach wie vor, welche Daten Facebook speichert und in welcher Form diese weitergenutzt werden.

Bundestag befasst sich erst einen Tag vor der AGB-Änderung mit Facebook

Warum sich der Rechtsausschuss des Bundestags erst gestern, dem 29.01.2015, mit dem unter Datenschutzgesichtspunkten mehr als fragwürdigen Vorgehen des Konzerns befasst hat, obwohl die Änderungen schon lange geplant und bekannt sind, ist nicht nachvollziehbar. Es zeigt aber, wie sich die Politik derzeit in Sachen Datenschutz treiben lässt. Gesetzgebung und Datenschutzbeauftragte sollten aber verbindliche Regeln gestalten und sie auch ausführen. Der Regelungsbedarf ist jedenfalls gegeben.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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