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Unternehmensrecht und Verbraucherrecht | 13.03.2023

AGB-Klauseln

Vorsicht Falle - diese 5 Fehler machen die AGB unwirksam

Die folgenden 5 Fehler sollten Unternehmen bei Erstellung ihrer AGB unbedingt vermeiden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog

Obwohl allgemeine Geschäfts­bedingungen zum Schutz aller Vertrags­partner vorgesehen sind, können sie sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer zum Stolper­stein werden.

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Sind einzelne Klauseln unwirksam, hat das insbesondere für Firmen weitreichende Folgen - doch wie lassen sich derartige Patzer vermeiden? RA Dr. Dominik Herzog ist Gründungs­partner der SYLVENSTEIN Rechts­anwälte und berät Unternehmer als aus­gelagerte, digitale Rechts­abteilung, insbesondere in den Bereichen AGB-Recht, Wirtschafts­recht, Arbeits­recht sowie Forderungs­recht. Im Folgenden nimmt er die fünf größten Fehler unter die Lupe, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer AGB unbedingt vermeiden sollten.

Unzulässige Klauseln: Gravierende Konsequenzen und finanzielle Einbußen als Folge

Unternehmer verfolgen nicht nur die Absicht, mit ihren Produkten und Dienst­leistungen die Wünsche ihrer Kunden zu erfüllen sowie deren Probleme zu lösen. Denn zusätzlich wollen sie sich und ihre Mitarbeiter bei all ihren geschäftlichen Tätigk­eiten vor allem in rechtlicher Hinsicht schützen.

Eine essenzielle Rolle dabei spielen die allgemeinen Geschäfts­bedingungen: Sie sollen die Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und Verbrauchern definieren und damit eine faire Grundlage für Geschäfts­abschlüsse schaffen. Allerdings sind sie häufig nicht so wasserdicht, wie die Verantwortlichen vermuten. So sehen sich immer wieder Firmen wegen unwirksamer Klauseln mit rechtlichen Problemen konfrontiert - meist, weil ihnen bei der Erstellung ihrer AGB aus Unwissenheit oder durch Unachtsamkeit ein Fehler unterlaufen ist. „Wenn eine Klausel so wesentlich ist, dass der Vertrag ohne sie nicht hätte geschlossen werden können, kann dadurch der gesamte Kontrakt oder wenigstens ein Teil davon unwirksam werden. Da sich Unternehmen grund­sätzlich bei all ihren Verkaufs­abschlüssen auf dieselben AGB stützen, kann das gravierende Konsequenzen und mitunter extreme finanzielle Einbußen nach sich ziehen“, mahnt RA Dr. Dominik Herzog.

Empfehlenswert: AGB vom Rechtsanwalt erstellen lassen

„Selbstverständlich empfiehlt es sich, bei der Erstellung der allgemeinen Geschäfts­bedingungen mit einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt zusammen­zuarbeiten. Es gibt jedoch auch einige Dinge, auf die Unternehmer selbst achten können, um das Risiko unwirksamer Klauseln zu minimieren“, fügt der Spezialist für AGB-Recht hinzu. RA Dr. Dominik Herzog ist Lehr­beauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Gründungs­partner der SYLVENSTEIN Rechts­anwälte. Als Rechtsanwalt unterstützt er bereits seit 2014 Unternehmen mit den unter­schiedlichsten Geschäfts­modellen bei der lücken­losen Erstellung ihrer allgemeinen Geschäfts­bedingungen und legt damit das Fundament für deren sorgen­freien Umgang mit ihren Kunden sowie rechts­sichere Vertrags­abschlüsse.

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Wichtiger Hinweis

grund­sätzlich müssen Unternehmer zur rechtlichen Bewertung ihrer allgemeinen Geschäfts­bedingungen stets die einzelnen Klauseln für sich betrachten - nicht das gesamte Regelwerk im Allgemeinen. Auch alle im Folgenden genannten Aspekte müssen bei jeder Klausel individuell berücksichtigt werden. Andernfalls könnte die Unwirksamkeit der Regelungen unentdeckt bleiben. Damit würden sich Unternehmer unnötig angreifbar machen, weil betroffene Klauseln abmahn­fähig wären.

Fehler 1: Unangemessene Benachteiligung

grund­sätzlich dürfen die Kunden von Unternehmen nicht durch einzelne Klauseln benachteiligt werden - schließlich sind sie auch zu ihrem Schutz gedacht. Demnach sind Regelungen beispiels­weise dann unwirksam, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Gebühren oder Straf­zahlungen verbunden sind.

Ebenfalls ist eine übermäßige Ein­schränkung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte unzulässig: Das betrifft zum Beispiel Rücktritts- oder Kündigungs­rechte.

Fehler 2: Unklare Regelungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen müssen nicht nur alle vorgesehenen Regelungen enthalten, die für die Vertrags­parteien relevant sind. Ferner ist auch eine klare und eindeutige Formulierung aller Klauseln zwingend erforderlich: Demnach muss der Wortlaut für die Kunden in vollem Umfang leicht und präzise verständlich sein. Ist die Ausdrucks­weise dagegen unklar, zweideutig oder wider­sprüchlich, sind die entsprechenden Klauseln unter Umständen unwirksam.

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Fehler 3: Verstoß gegen geltendes Recht

Selbstverständlich haben sich Unternehmen auch bei der Erstellung und Formulierung ihrer AGB an die Vorgaben des Gesetz­gebers zu halten. Schließlich sollen diese nicht nur sie schützen. Sie dürfen die Regelungen also keinesfalls als Möglichkeit betrachten, die geschäftlichen Grundlagen bei Vertrags­abschlüssen zu ihren Gunsten zu manipulieren. Vielmehr müssen sie ihre Kunden dabei als Vertrags­partner auf Augenhöhe wahrnehmen - und damit auch deren Interessen und Ansprüche berücksichtigen. Denn verstößt eine Klausel gegen geltendes Recht, ist sie aller Wahrscheinlichkeit nach unwirksam. Dies gilt beispiels­weise auch dann, wenn die AGB das Gegenteil von dem regeln, was das Gesetz vorsieht.

Fehler 4: Einschränkung des Widerrufsrechts

Geht es um verbraucher­bezogene Verträge, ist das Widerrufs­recht ein häufiges und beliebtes Streitthema. Dabei ist die gesetzliche Maßgabe hierzu knapp und unmiss­verständlich: Wird das Widerrufs­recht einer Vertrags­partei durch die AGB in irgendeiner Weise eingeschränkt oder beschnitten, ist die entsprechende Klausel unwirksam. Hier sollte man besondere Vorsicht walten lassen.

Fehler 5: Unzulässige Haftungsbeschränkungen

Auch einen vollständigen Ausschluss der Haftung in den AGB lässt das deutsche Recht grund­sätzlich nicht zu. Eine entsprechende Beschränkung durch einzelne Klauseln ist dagegen in dem Maße möglich, welches der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat. Werden allerdings darüber­hinausgehende Regelungen getroffen, sind diese in den meisten Fällen ungültig.

Wir helfen Ihnen gerne!

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