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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 15.09.2017

Widerruf

Widerruf von Darlehens­verträgen: Hanseatic Bank GmbH & Co. KG in Widerrufs­fällen vergleichs­bereit

Hanseatic Bank GmbH & Co. KG zeigte sich nach Zweifel an Richtigkeit der Widerrufs­belehrung vergleichs­bereit

Vor dem Hanseatischen Oberlandes­gericht konnte ein Vergleich mit der Hanseatic Bank GmbH & Co. KG erzielt werden.

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Hanseatic Bank erkennt Widerruf nicht an

Unsere Mandanten hatten 2009 einen Darlehens­vertrag mit der Hanseatic Bank geschlossen. Im Jahr 2016 erklärten unsere Mandanten den Widerruf des Darlehens­vertrages gegenüber der Hanseatic Bank. Die Bank akzeptierte den Widerruf zunächst nicht. Aufgrund dessen sahen sich unsere Mandanten gezwungen, ihre Rechte mit unserer Hilfe gerichtlich durch­zusetzen.

OLG zweifelte an Richtigkeit der Widerrufsbelehrung

Nachdem das Hanseatische Oberlandes­gericht einen verbraucher­freundlichen Hinweis dahingehend erteilt hatte, dass es Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufs­belehrung hat, zeigte sich die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG vergleichs­bereit. Auf die geltend gemachte Haupt­forderung zahlte die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG im Vergleichs­wege 80 Prozent und auch die Kosten des Rechts­streits übernahm die Hanseatic Bank zu 80 Prozent.

Gut für unsere Mandanten. Kein Risiko und ein erfreuliches Ergebnis in nur kurzer Verfahrens­dauer.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Haben auch Sie einen Darlehens­vertrag geschlossen und sind sich nicht sicher, ob die Widerrufs­belehrung richtig ist? Rufen Sie uns an unter 0214 – 90 98 400 und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenfreie Erst­beratung.

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