wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 07.11.2017

Widerruf von Darlehens­verträgen

Landgericht Stuttgart stellt Fehler in Widerrufs­belehrung der DSL Bank in Darlehens­vertrag von 2007 fest

Widerrufs­recht bei fehlerhafter Widerrufs­belehrung auch nach Jahren noch wirksam

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 13.09.2017 fest­gestellt, dass eine Standard-Widerrufs­belehrung der DSL Bank aus einem Darlehens­vertrag vom 18. Januar 2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist (Az. 21 O 10/17). Die fehlerhafte Widerrufs­belehrung führe dazu, dass die Kläger ihr Widerrufs­recht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten.

Werbung

„Wir wollten argumentativ eigentlich noch auf einen weiteren Fehler hinaus, der der DSL Bank ebenfalls unterlaufen war“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte. Auf diesen Fehler habe nach Einschätzung von Fachanwalt Peter Hahn das Urteil ebenfalls gestützt werden können. Hier habe das Landgericht offen­sichtlich nicht „ran“ gewollt und das Urteil auf die fehlerhafte Widerrufs­belehrung gestützt. „Wäre das Landgericht der weiteren Argumentation von uns gefolgt, hätte dies zu einer „Klagelawine“ führen können“, so Fachanwalt Peter Hahn weiter.

Widerruf von Immobiliendarlehen nach Jahren noch möglich

„Es ist in der bundes­deutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass auch Immobilien­darlehen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Vertrags­schluss ohne Filial­besuch erfolgte. Diese Konstellation betrifft nicht nur die DSL Bank, sondern auch die ING-DiBa AG“, verrät Fachanwalt Peter Hahn.

Bank hat bei Widerruf keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Anwaltlich zu prüfen ist sodann, ob die Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilt hat. Daran fehlt es laut Fachanwalt Peter Hahn fast immer. Wirtschaftlich bedeutet ein wirksamer Widerruf insbesondere, dass die Bank beispiels­weise keine Vor­fälligkeits­entschädigung verlangen kann, wenn eine Immobilie wegen Umzugs, Scheidung oder günstigen Markt­verhältnissen verkauft wird.

Widerruf nutzen und vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren

Wurde die Vor­fälligkeits­entschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt, erhält der Bankkunde unter anderem diese verzinst zurück. „Da in den Fällen des Widerrufs ein Anspruch der Bank auf Vor­fälligkeits­entschädigung nicht besteht, eröffnet sich für einen Bankkunden bei nicht abgelösten Darlehen damit die Chance, mit der finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten, um das aktuell niedrige Zinsniveau für sich zu nutzen“, so Fachanwalt Peter Hahn abschließend.

Eine Prüfung der Widerruf­barkeit von Darlehens­verträgen bietet Hahn Rechts­anwälte aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei allen betroffenen Verbrauchern kostenfrei an.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4761

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4761
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!