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„Wir wollten argumentativ eigentlich noch auf einen weiteren Fehler hinaus, der der DSL Bank ebenfalls unterlaufen war“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Auf diesen Fehler habe nach Einschätzung von Fachanwalt Peter Hahn das Urteil ebenfalls gestützt werden können. Hier habe das Landgericht offensichtlich nicht „ran“ gewollt und das Urteil auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung gestützt. „Wäre das Landgericht der weiteren Argumentation von uns gefolgt, hätte dies zu einer „Klagelawine“ führen können“, so Fachanwalt Peter Hahn weiter.
Widerruf von Immobiliendarlehen nach Jahren noch möglich
„Es ist in der bundesdeutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass auch Immobiliendarlehen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Vertragsschluss ohne Filialbesuch erfolgte. Diese Konstellation betrifft nicht nur die DSL Bank, sondern auch die ING-DiBa AG“, verrät Fachanwalt Peter Hahn.
Bank hat bei Widerruf keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Anwaltlich zu prüfen ist sodann, ob die Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilt hat. Daran fehlt es laut Fachanwalt Peter Hahn fast immer. Wirtschaftlich bedeutet ein wirksamer Widerruf insbesondere, dass die Bank beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn eine Immobilie wegen Umzugs, Scheidung oder günstigen Marktverhältnissen verkauft wird.
Widerruf nutzen und vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren
Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt, erhält der Bankkunde unter anderem diese verzinst zurück. „Da in den Fällen des Widerrufs ein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, eröffnet sich für einen Bankkunden bei nicht abgelösten Darlehen damit die Chance, mit der finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten, um das aktuell niedrige Zinsniveau für sich zu nutzen“, so Fachanwalt Peter Hahn abschließend.
Eine Prüfung der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen bietet Hahn Rechtsanwälte aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei allen betroffenen Verbrauchern kostenfrei an.
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