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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 16.12.2016

Insolvenz

Schutz­schirm­verfahren in Eigen­verwaltung: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG zeigt Zahlungs­unfähigkeit an

Insolvenz­anträge wurden auch für die Tochter­gesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders Verwaltungs KG gestellt

Eigentlich hätte bei den Anlegern der Gebr. Sanders-Anleihe am 22. Oktober die Zinszahlung eingehen sollen. Daraus wurde nichts. Denn der Betten­hersteller ist insolvent. Ende September beantragte er ein Schutz­schirm­verfahren. Das Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag statt. Inzwischen hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Zahlungs­unfähigkeit angezeigt.

Sanierungsbemühungen werden fortgesetzt

Nach Unternehmens­angaben sei die Zahlungs­unfähigkeit eingetreten, da die Prolongation der Kreditlinie nicht gelungen sei. Die Sanierungs­bemühungen würden dennoch fortgesetzt. Zwischen­zeitlich wurden auch noch Insolvenz­anträge für die Tochter­gesellschaften Sanders Beteiligungen GmbH und Sanders Verwaltungs KG gestellt.

Unternehmen hat drei Monate Zeit für Sanierung

Im Schutz­schirm­verfahren in Eigen­verwaltung hat das Unternehmen drei Monate Zeit, sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Gelingt dies nicht, kann am Ende auch die Eröffnung eines regulären Insolvenz­verfahrens stehen. Für die Anleger steht damit viel auf dem Spiel. Ihnen könnten Verluste drohen. Sie konnten sich an der 2013 begebenen Anleihe der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG beteiligen (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Die Anleihe hat ein Volumen von 22 Millionen und eine Laufzeit bis Oktober 2018. Dabei ist sie mit 8,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zins­zahlungen sind halb­jährlich im April und im Oktober fällig. Die am 22. Oktober fällige Zinszahlung ist ausgeblieben.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Wenn ein Unternehmen die Zinsen seiner Anleihe nicht mehr bedienen kann, ist das immer ein Warnzeichen für die Anleger. Ob die Sanierung der angeschlagenen Gebr. Sanders GmbH & Co. KG gelingt, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen

Es ist auch möglich, dass die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen und es nicht beim Ausbleiben einer Zinszahlung bleibt. Eine Änderung der Anleihe­konditionen ist in den meisten Fällen mit Verlusten für die Anleger verbunden. Die drohen auch, wenn die Sanierung scheitern sollte und in der Folge ein reguläres Insolvenz­verfahren eröffnet wird. Um ihr Geld zu schützen, können sich Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen beraten lassen.

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