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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 17.05.2017

Darlehens­verträge

Widerrufs­joker 2.0: Darlehen ab 11/2002 noch heute widerrufen!

Der Widerrufs­joker 1.0 – gilt für Immobilien­darlehen die zwischen 11/2002-06/2010 geschlossen wurden

Ein Darlehen zu widerrufen geht schnell und bringt Ihnen im besten Fall mehrere Tausend Euro. In vielen Darlehens­verträgen lassen sich fehlerhafte Widerrufs­belehrungen finden. Durch die Fehler fängt die zwei­wöchige Wider­rufs­frist nicht an zu laufen. Der Verbraucher hat somit mehr oder minder unbegrenzt die Möglichkeit, das Darlehen zu widerrufen.

Ziel eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags

Dabei bekommen Sie alles an die Bank gezahlte von der Bank zurück, dafür müssen Sie der Bank den Nettobetrag des Darlehens bezahlen. Durch den Widerruf haben Sie die Möglichkeit, ein neues Darlehen abzuschließen, mit den aktuell niedrigen Zinsen. So können Sie noch mehr Geld sparen, statt Ihre hohen Zinsen weiter zu bezahlen. Zudem können Sie oft aus dem Vertrag aussteigen, ohne eine Vor­fälligkeits­entschädigung zu leisten.

Ein Darlehens­widerruf bringt für den Verbraucher somit viele Vorteile. Das Recht zum Widerruf von Immobilien­darlehen, die zwischen 11/2002 und 06/2010 geschlossen sind, wurde 2016 für einige Fälle begrenzt. Es verbleiben jedoch noch zahlreiche Möglichkeiten mit spezialisierten Kanzleien den Widerruf erfolgreich zu nutzen! Wie und wann das geht, erklären wir nun:

Der Widerrufsjoker 2.0 für Konsumentenkredite und Immobiliendarlehen seit 11/2002!

Konsumenten­kredite, die seit 11/2002 geschlossen wurden, können alle noch widerrufen werden! Immobilien­darlehen, die seit 06/2010 geschlossen wurden, können ebenfalls alle noch widerrufen werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Bau­finanzierung auch über Fehler in der Widerrufs­belehrung zum sog. Fernabsatz­geschäft zu widerrufen. Das ist dann der Fall, wenn der Vertrag zwischen Bank und Verbraucher per Telefon, Internet oder andere Fern­kommunikations­mittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienst­leistungs­systems abgeschlossen wurde und zudem Fehler in der Widerrufs­belehrung vorliegen.

Sollten Sie einen Vertrag mit den genannten Voraus­setzungen abgeschlossen haben, sollten Sie nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, um so den Widerrufs­joker zu nutzen und viel Geld zu sparen.

Die Erst­ein­schätzung zu Ihrem Widerrufs­joker (bei Darlehen, Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen) ist bei uns bundesweit stets kostenlos!

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