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Arbeitsrecht | 14.03.2019

Meister­pflicht

Wieder­einführung der Meister­pflicht: Ist bald Schluss für viele selbstständige Handwerker ohne Meister?

Kann man Handwerkern ohne Meistertitel die Berufs­usübung untersagen?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Es ist noch nicht konkret, aber gut möglich, dass in absehbarer Zukunft für viele Handwerks­berufe die Rückkehr der Meister­pflicht ansteht. Was wird dann aus selbstständigen Handwerkern ohne Meister­brief und aus Handwerks­betrieben ohne Meister? Sie haben investiert, Kredite aufgenommen und vielleicht auch Personal eingestellt. Kann man ihnen quasi von einem Tag zum anderen die Berufs­ausübung untersagen?

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Meisterpflicht wurde 2004 abgeschafft

Im Jahr 2004 wurde für 53 von insgesamt 94 Handwerks­berufen die Meister­pflicht abgeschafft. Seither kann man auch ohne Meister­brief als Fliesen­leger, Gebäude­reiniger, Raum­ausstatter, Estrich­leger, Parkett­leger oder als Rollladen- und Jalousien­bauer selbst­ständig arbeiten.

Für die Meister­pflicht sind seither drei als Anlagen zur Handwerks­ordnung (HwO, HandwO) gefasste Listen entscheidend:

  • in Anlage A stehen Gewerke mit Meister­pflicht (z. B. Maurer, Klempner, Dachdecker und Metallbauer)
  • in Anlage B1 die zulassungs­freie Handwerks­berufen (wie etwa Fliesen­leger und die anderen oben genannten)
  • in Anlage B2 sind „handwerks­ähnlichen Berufe“ aufgelistet, ebenfalls ohne Meister­pflicht, darunter Bauten­trockung, Rohr- und Kanal­reinigung, Einbau von Baufertig­teilen und Bodenleger.

Seit einiger Zeit werden jedoch Stimmen lauter, die eine Wieder­einführung der Meister­pflicht fordern.

Folgen der Abschaffung der Meisterpflicht

Die Hauptkritik­punkte an der Liberalisierung:

  • Die Ausbildung lohnt sich für die Handwerks­betriebe nicht mehr, wenn Azubis direkt nach Ende der Ausbildung selbst gründen und dem Ausbildungs­betrieb Konkurrenz machen können. Statt selbst ausgebildeter Gesellen kommen so häufig angelernte Hilfs­kräfte zum Einsatz.
  • Oft sind es Solo-Selbst­ständige, die in den zulassungsfreien Handwerks­berufen dazugekommen sind. Sie sind selten Meister und können (und wollen) nicht ausbilden. (Der Mindest­beitrag zur Berufs­bildung an SOKA-Bau oder andere Sozial­kassen ist für sie auch weggefallen.)
  • Außerdem wird häufig angeführt, dass die Qualität der Arbeit sich insgesamt verschlechtert und die Zahl der Beanstandungen zugenommen habe.
  • Schließlich fallen die Solo-Selbst­ständigen häufig unter die Klein­unternehmer­regelung. Ihre Rechnungen ohne Umsatz­steuer führten zu Wettbewerbs­verzerrungen, klagen die etablierten Handwerks­betriebe.

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Handwerk fordert Rückkehr zur Meisterpflicht

Besonders vernehmlich im Streit um die Wieder­einführung sind die Handwerks­vertreter selbst, etwa der Zentral­verband des Handwerks (ZDH). Ihr Engagement blieb nicht ohne Resonanz: Schon im Koalitions­vertrag der aktuellen Bundes­regierung vom März 2018 steht die Forderung, die Wieder­einführung der Meister­pflicht für einzelne Gewerke zu prüfen.

Im Februar 2019 sprach sich nun der Bundesrat als Vertretung der Bundes­länder dafür aus, „die Wieder­einführung des verpflichtenden Meister­briefes für einzelne zulassungs­freie Handwerke einzuleiten“.

Bislang keine konkreten Reformpläne

Konkret sind die Reform­pläne bislang nicht den Meister­zwang wieder einzuführen. Die Entschließung des Bundesrats sagt nicht einmal, welche Berufe erneut zulassungs­pflichtig werden sollen und was aus den betroffenen Betrieben wird, die keinen Meister vorweisen können.

Außerdem müsste eine entsprechende Gesetzes­initiative von der Bundes­regierung kommen. Diese müsste dann konkrete Regelungen zur Änderung der Handwerks­ordnung enthalten. Damit wäre klar, welche Berufe betroffen sind und was für bestehende Betriebe gilt.

Einen solchen Gesetzes­vorschlag gibt es bislang noch nicht. Außerdem müsste er ohnehin erst noch vom Bundestag beschlossen werden und davor durch dessen Ausschüsse.

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Wiedereinführung der Meisterpflicht laut Gutachten zulässig

Trotzdem: Was wird aus bestehenden Handwerks­betrieben ohne Meister, wenn der entsprechende Handwerks­zweig wieder zur Meister­pflicht zurückkehrt? Diese Frage beschäftigt mögliche Betroffene bereits jetzt, etwa selbstständige Fliesen­leger ohne Meister­titel. Müssen diese Handwerker um ihre berufliche Zukunft bangen?

Mögliche Antworten gibt ein Gutachten, das Prof. Dr. Martin Burgi, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der LMU München, im Auftrag des ZDH erstellt hat. Er hält die Wieder­einführung der Meister­pflicht für zulässig und sieht weder verfassungs­rechtliche noch unions­rechtliche Gründe, die zwingend dagegen sprechen.

Vertrauensschutz für Betroffene ja - dauerhaften Bestandsschutz nein

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Betroffenen Vertrauens­schutz genießen. Schließlich haben sie nach der Liberalisierung darauf vertraut, ihrem Handwerk dauerhaft nachgehen zu dürfen. Anderer­seits dürfen die Betroffenen keinen dauerhaften Bestands­schutz für ihre selbstständige Tätigkeit erwarten. Sie müssen darauf eingestellt sein, dass die Situation sich ändern kann, auch wenn eine Neuregelung nicht übergangslos erfolgen darf.

Gutachten zeigt mögliche Lösung auf

Prof. Burgi zeigt im Gutachten eine mögliche Lösung: Wer bis zum Inkraft­treten der erneuten Meister­pflicht das Recht hatte, sein Handwerk ohne Meister­brief selbst­ständig zu betreiben, der behält diese Berechtigung. Wer nach der Neuregelung anfängt, für den gilt dagegen der Meister­zwang. (Eine ähnliche Regelung enthält die Handwerks­ordnung mit § 119 HwO bereits jetzt, nachdem im Jahr 1998 die Liste der meister­pflichtigen Berufe schon einmal geändert worden war.)

Betroffene selbstständige Handwerker sollten das Thema im Auge behalten

Mit anderen Worten: Bislang ist in Sachen Rückkehr der Meister­pflicht noch alles offen. Trotzdem gibt es gute Gründe für betroffene selbstständige Handwerker, diesem Thema Aufmerksamkeit zu schenken. Der Bundes­rats­entschluss zeigt, dass dieses Anliegen politisch durchaus Potenzial hat. Die Stimme des Handwerks hat in Deutschland Gewicht.

Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks­betriebs sollten in ihrer Zukunfts­planung daran denken.

  • Wer ohnehin daran gedacht hat, freiwillig den Meister zu machen, hat nun einen Grund mehr. Schließlich kann man auch in zulassungsfreien Handwerken die Meister­prüfung ablegen. Das dürfte attraktiver werden.
  • Wer als Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks­betriebs den Betrieb später verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben möchte, muss für den Fall einer Wieder­einführung des Meister­zwangs mit zusätzlichen Hürden rechnen. Der neue Inhaber muss dann entweder selbst Meister sein oder einen Meister einstellen.

Ein Fachbeitrag von

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