wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 05.09.2019

Zugangs­fiktion

Zugangs­fiktion: Drei Tage nach Versendung bei der Post ist nicht gleich zugestellt

Einfaches Bestreiten des Zugangs genügt als Behauptung eines späteren Zugangs

Wie Sie selbst zu den Behörden, schicken auch die Behörden selbst gerne Bescheide per Post zu. Dieses führt aber oft zu Problemen, denn während Sie selbst immer frist­gerecht die Briefe zuschicken müssen, gilt bei Briefen von Behörden die sogenannte Zugangs­fiktion. Nach dieser gilt der Brief am dritten Tag nach Aufgabe zur Post per se als Ihnen zugegangen.

Werbung

Wenn die Postlaufzeit nicht gewährleistet wird

Dieses gilt jedoch nur, wenn die Postlauf­zeit einigermaßen kurz ist. Vielfach kann diese kurze Brief­laufzeit jedoch nicht gewähr­leistet werden, da Post­unternehmen vermehrt auf Sub-Unternehmen setzen, durch welche sich die Postlauf­zeit über die drei Tage hinaus verlängert. Dieses ist dann unzulässig und verkürzt die Frist, in der gegen Bescheide von den Behörden vorgegangen werden kann ungemein. Daher ist in der Regel, sobald Anzeichen dafür bestehen, dass der Brief später als drei Tage nach Versendung zugegangen ist, auf den wirklichen Tag der Zustellung zu bestehen.

Bestehen Sie auf den wirklichen Tag der Zustellung

Wenn Sie sich daher in dieser Lage wieder­finden und Probleme mit dieser Zugangs­fiktion haben, aufgrund welcher eine Behörde zum Beispiel Leistungen verweigert, sollten Sie unbedingt diese Möglichkeit beachten. In den meisten Fällen bestreiten die Behörden nämlich nicht Ihren eigentlich Anspruch, sondern nur den verspäteten Zugang Ihrer Antwort oder Ihres Wider­spruches.

Wir helfen Ihnen gerne

Wollen Sie sich daher gegen einen belastenden oder eine Ablehnung eines begünstigenden Bescheides der Behörde wehren wollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann mit seiner Expertise im Verwaltungs­recht zur Seite. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns gleich hier.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6780

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6780
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!