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Internetrecht und Vertragsrecht | 16.12.2015

Branchenbuchabzocke

dasoertlichebranchenbuch.com: DPM Consulting UG lässt Forderungen in Sachen Örtliches Branchenbuch durch die City Inkasso GmbH eintreiben

Hintergrund ist ein angeblich beauftragter Premiumeintrag auf www.dasoertlichebranchenbuch.com

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die DPM Consulting UG lässt ihre Forderungen in Sachen Örtliches Branchenbuch durch die City Inkasso GmbH eintreiben. Dieses droht bei Nichtzahlung mit einem Schufa-Eintrag. Was kann man tun, wenn man eine Mahnung erhält?

Wer sich weigert, die Forderung der DPM Consulting UG bzw. des Herrn Pfalzgraf in Sachen Örtliches Branchenbuch zu begleichen, kann schnell Post von der City Inkasso GmbH erhalten. Das Inkassobüro aus Frankfurt a.M. wurde mit dem weiteren Forderungseinzug beauftragt und droht mit einem Schufa-Eintrag, sollte die Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden.

Anwaltliche Hilfe

Wer Schreiben von der DPM Consulting UG wegen eines ungewollt beauftragten Premiumeintrags im „Örtlichen Branchenbuch“ erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur City Inkasso GmbH und zum „Örtlichen Branchenbuch“.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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