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Internetrecht und Strafrecht | 30.04.2019

Illegaler Online-Handel

Bundesrat im Kampf gegen den illegalen Online-Handel

In Zukunft sollen auch Betreiber von Handels­plattformen im Internet straf­rechtlich verfolgt werden können

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Der Bundesrat hat jüngst einen Gesetzes­entwurf gegen die Bekämpfung der Kriminalität im Online-Handel in den Bundestag eingebracht. Danach sollen in Zukunft auch Betreiber von Handels­plattformen im Internet straf­rechtlich verfolgt werden können.

Bundesrat will eigenen Straftatbestand

Um den Handel von illegalen Waren und Dienst­leistungen im Internet in Zukunft besser bekämpfen zu können, sieht der Gesetzes­entwurf einen eigenständigen Straftat­bestand für Betreiber von Plattformen im Darknet vor. Danach soll auch das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar sein, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift oder Kinder­pornografie ermöglichen.

Damit könnten sich die Betreiber von Handels­plattformen nicht mehr dadurch aus der Verantwortung ziehen, da sie allein die technische Infra­struktur zur Verfügung stellen, an den Handels­geschäften unmittelbar aber nicht beteiligt sind. Eine eigene Verantwortung für die Geschäfte auf ihren Plattformen trifft sie bisher nicht, sie können allein als Gehilfen bestraft werden. Dies nach­zuweisen ist allerdings vielfach schwer. Mit der eigenständigen Straf­barkeit des Betreibens einer Seite im Darknet würde auch eine eigene Verant­wortlichkeit der Betreiber entstehen.

Effektive Strafverfolgung im Darknet

Auch verbesserte Handlungs­mechanismen der Straf­verfolgungs­behörden sieht der Gesetzes­entwurf vor. So sollen Straf­verfolgungs­behörden ausdrücklich ermächtigt werden, von Postdienst­leistern Auskünfte über Sendungen und ihren Verlauf zu erhalten. Dies ist bisher nicht möglich. Insgesamt soll es den Behörden erleichterte werden, dem illegalen Online-Handel mit wirksamen Maßnahmen entgegen­treten zu können. Dabei soll die Verfolgung keinen rein nationalen Bezug haben, sondern es sollen Betreiber auch dann verfolgt und bestraft werden können, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, im Inland damit aber rechts­widrige Taten ermöglichen.

Der Gesetzes­entwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht und dort weiter diskutiert werden. Ob das ambitionierte Vorhaben der Länder damit tatsächlich Einzug in ein Gesetz findet, bleibt abzuwarten. Dennoch ein mutiger Vorstoß gegen illegale Waren- und Dienst­leistungen im Online-Handel.

Weitere Informationen zum Thema Online-Handel und E-Commerce finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html

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