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Arbeitsrecht | 14.12.2021

Mobbing

Mobbing am Arbeits­platz - Unterstützung für Betroffene durch das Arbeits­recht

Der Arbeits­platz ist ein wichtiger Teil des Lebens und sollte im Idealfall das Selbst­bewusstsein stärken, den Glauben an die eigenen Fähigkeiten untermauern sowie den Spaß an der beruflichen Tätigkeit fördern. Doch für viele Menschen ist der morgendliche Weg zum Arbeits­platz mit quälenden Gedanken, Bauch­schmerzen und schlimmsten­falls Depressionen verbunden. Der Grund ist Mobbing am Arbeits­platz, welches sich mal mehr, mal weniger offen­sichtlich auf den Arbeits­alltag auswirkt. Die eigenen Kräfte zu mobilisieren und sich gegen Mobbing zu wehren, ist für Betroffene meist mit Hürden verbunden. Die Chancen, arbeits­rechtliche Unterstützung zu erhalten, stehen hingegen gut.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber und was können Betroffene tun, um sich Mobbing am Arbeits­platz zu widersetzen? Der folgende Überblick beleuchtet in einem Querschnitt wichtige Aspekte.

Grenze zwischen Mobbing und Diskriminierung

Wenn es um die arbeits­rechtlichen Aspekte bei Mobbing am Arbeits­platz geht, sollte zunächst zwischen den Anzeichen für Mobbing und denen der Diskriminierung differenziert werden. Bei beiden Ereignissen ist der gesetzliche Hintergrund anders gelagert. Während die Sachlage bei Diskriminierung durch das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz relativ klar ist, sind die Gesetzes­vorgaben bei Mobbing insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung schwammig. Handelt es sich bei den Beeinträchtigungen Betroffener um einen Aspekt, der weder etwas mit dem Geschlecht, Alter, der Herkunft oder einer Behinderung, noch etwas mit religiösen Werten und der Sexualität zu tun hat? Die Voraus­setzungen, unter Mobbing am Arbeits­platz arbeits­rechtliche Ansprüche geltend machen zu können, gestalten sich in einem solchen Fall aussichtsreich.

Verhütung von Mobbing am Arbeitsplatz - Arbeitgeber im Fokus

Was im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeits­platz häufig verkannt wird, ist, dass der Arbeitgeber dabei eine wichtige Rolle einnimmt. Er hat dem Arbeit­nehmer gegenüber eine Fürsorgep­flicht und muss in best­möglichem Maße Anstrengungen unternehmen, die verhindern, dass Arbeit­nehmer mobbenden Mitarbeitern ausgesetzt sind. Unterlässt der Arbeitgeber ein bewusstes Eingreifen, kann er als Duldender mit rechtlichen Konsequenzen wie z. B. dem Zahlen von Schmerzens­geld belegt werden. Die Fürsorgep­flicht resultiert aus dem § 75 Absatz 2 der Betriebs­verfassung. Seine Fürsorge übt er aus, indem er mobbenden Mitarbeitern je nach Ausgangs­lage eine Abmahnung ausspricht oder ihnen bei Nicht­einhaltung der Regeln die Kündigung erteilt. Bevor es zu diesem Schritt kommt, kann der Arbeitgeber eine betriebs­interne Versetzung prüfen.

Bossing - wenn der Chef die Quelle für Mobbing am Arbeitsplatz ist

Nicht immer sind es die Angestellten, die Betroffenen das Leben schwer machen. Mobbing kann mitunter auch von einer höheren Hierarchie­ebene ausgehen. Die Gründe dafür sind vielfältig und können aus der Furcht um die eigene Position, einem geringen Selbst­bewusstsein oder weiter­gereichtem Druck aus der Etage der Unternehmens­leitung resultieren. Beim Bossing nutzt der Vorgesetzte seine Entscheidungs­gewalt aus, um den wirtschaftlich abhängigen Mitarbeiter zum Opfer zu machen.

Mobbing, ausgeübtes Weisungsrecht oder belanglose Streitigkeit? - So lässt sich Mobbing am Arbeitsplatz abgrenzen

Ob es sich um echtes Mobbing, über­bewertete Meinungs­verschiedenheiten oder unbequeme, aber rechtmäßige Arbeits­anweisungen handelt, lässt sich anhand verschiedener Kriterien feststellen.

In erster Linie geht es dabei um den Zeitraum, über welchen sich die Auseinander­setzungen erstrecken. Um den Tatbestand des Mobbings nachweisen zu können, ist es ratsam, über mehrere Monate hinweg ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Des Weiteren müssen die Auseinander­setzungen feind­seligen Charakter haben bzw. die menschliche Würde beeinträchtigen. Werden dem Mitarbeiter Aufgaben genommen oder wird ihm bewusst zu viel Arbeit aufgebürdet, um ihn mürbe zu machen, kann der Vorwurf intentionaler Schikane vorliegen. Zudem dürfen die Handlungen sachlich nicht gerechtfertigt sein.

Anlaufstellen für Betroffene von Mobbing am Arbeitsplatz

Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann dieser ein erster Ansprech­partner sein. Neben öffentlichen Beratungs­stellen ist es für Betroffene oft auch hilfreich, einen Profi ins Boot zu holen. Anwälte, hier z.B. ein Anwalt Arbeitsrecht Berlin, sind auf diesem Gebiet sattelfest und können im Kampf gegen Mobbing am Arbeits­platz wertvolle Unterstützung leisten.

Quelle: DAWR/om
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