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Verbraucherrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht | 15.07.2021

Rechtschutz­versicherung

Worauf Sie in Ihrem Rechts­schutz­versicherungs­vertrag achten müssen, bevor sie ihn abschließen

So finden Sie die richtige Rechts­schutz­versicherung

Unter­schiedliche Situationen im Leben können es erforderlich machen, sein Recht vor Gericht durchsetzen zu müssen. Das kann schnell teuer werden und deshalb schrecken vor allem Privat­personen ohne großen finanziellen Background oft davor zurück, einen langwierigen Prozess anzustreben. Mit einer Rechts­schutz­versicherung brauchen sich Vertrags­nehmer darüber im Normalfall jedoch keine Gedanken machen. Doch beim Abschluss eines Vertrages ist Vorsicht geboten. Denn die Versicherung bezahlt nicht einfach ohne Weiteres jeden Rechts­streit.

hammer1Streitigkeiten vor Gericht können teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. Bild: Pixabay.com © succo CCO Public Domain

Welche Risiken sind mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Mit einer privaten Rechts­schutz­versicherung sind grundsätzliche Risiken abgedeckt. Dazu zählen unter anderem Vertrags­streitigkeiten im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen, Konflikte mit Ämtern, Streitigkeiten mit der Krankenkasse und Schaden­ersatz­forderungen.

Je nachdem, welche Anforderungen zusätzlich noch erfüllt werden müssen, lässt sich der Grund­vertrag durch weitere Leistungs­pakete ergänzen. Zu den populärsten Erweiterungen zählen dabei:

  • Familien­rechts­schutz: Hier werden weitere Familien­mitglieder mit­versichert und profitieren somit ebenfalls von den Versicherungs­leistungen.
  • Verkehrs­rechts­schutz: Diese Zusatz­versicherung hilft bei Streitig­keiten um verkehrs­rechtliche Fragen und gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.
  • Arbeits­rechts­schutz: Bei Abschluss dieses Zusatz­pakets werden Anwalts- und Gerichts­kosten bei arbeits­rechtlichen Streitig­keiten übernommen.
  • Miet­rechts­schutz: Konflikte mit Vermietern, den Nachbarn oder der Haus­verwaltung stehen in Deutschland auf der Tages­ordnung. Oftmals geht es dabei zum Beispiel um die @ART8495:anwaltsregister[Haltung von Haustieren][Haltung von Haustieren]@. Dieses Zusatzpaket übernimmt die Kosten für etwaige Streitig­keiten im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung oder dem Haus.
  • Ehe­scheidung und Unterhalt: Da die Versicherungen um die hohen Kosten von Scheidungen wissen, bieten nur sehr wenige Anbieter dieses Zusatzpaket an.

Vorsicht vor Wartezeiten

Die meisten Konsumenten wähnen sich beim Abschluss einer Rechts­schutz­versicherung in falscher Sicherheit. Doch viele Rechts­schutz­versicherungen bieten ihre Leistungen erst nach dem Ablauf einer bestimmten Wartezeit an. Je nach Rechts­schutz­bereich variiert die Dauer dabei zwischen drei Monaten und in Extremfällen sogar drei Jahren.

Entsteht der Streitfall während der Wartezeit, haben Versicherungs­nehmer keinen Anspruch auf die Inanspruch­nahme der Versicherungs­leistungen. Entscheidend dafür, ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden, ist der Zeitpunkt, wann die rechtliche Auseinander­setzung entstanden ist.

Genau das ist auch die Krux an der Sache: Viele Menschen denken erst dann an die Absicherung durch eine Rechts­schutz­versicherung, wenn sich ein ent­sprechender Streit anbahnt. In den meisten Fällen ist es dann aufgrund der Wartezeiten allerdings schon zu spät. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig nach einer entsprechenden Versicherung umzusehen.

Die gute Nachricht: Für die Wartezeiten gibt es keine gesetzliche Regelung, sondern sie werden von den einzelnen Versicherungen individuell festgelegt. Deshalb lohnt es sich, vor dem Abschluss die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen und dabei besonderes Augenmerk auf die Wartezeit zu legen. Wer die Leistungen mehrerer Versicherungen miteinander vergleichen möchte, kann das beispiels­weise unter www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung/ohne-wartezeit machen.

KalenderBei vielen Verträgen können Leistungen erst nach einer Wartefrist in Anspruch genommen werden. Bild: Pixabay.com © Basti93 CCO Public Domain

Ist es möglich, einen Vertag rückwirkend abzuschließen?

Im Normalfall können die Leistungen der Versicherung ab dem Tag des Vertrags­abschlusses (unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Wartezeiten) in Anspruch genommen werden.

Einen Vertrag rückwirkend abzuschließen, damit beispiels­weise die Kosten für eine gerichtliche Auseinander­setzung übernommen werden, die ihren Ursprung schon in der Zeit vor dem Vertrags­abschluss haben, ist in der Regel nicht möglich.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Denn manche Versicherungs­unternehmen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Vertrags­beginn vorzuverlegen. Wird der Vertrag beispiels­weise um drei Monate vorverlegt, bezahlen die Neu­versicherten rückwirkend für diese Zeit ihre Versicherungs­prämien. Dafür werden sie von der Versicherung so behandelt, als wären sie schon seit diesem Zeitpunkt versichert.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Kosten für eine Rechts­schutz­versicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen vor allen die folgenden:

  • Detaillierte Leistungen der Versicherung
  • Selbst­behalt im Schadens­fall
  • Deckungs­summe der Versicherung

Bei den günstigen Anbietern am Markt liegen die Einstiegs­preise für eine private Rechts­schutz­versicherung bei etwa 100 Euro im Jahr. Dafür ist bei diesen Verträgen die Selbst­beteiligung entsprechend hoch. Wer im Schadens­fall wenig oder gar nichts aus der eigenen Tasche bezahlen möchte, sollte mit Kosten von etwa 200 Euro jährlich für die rechtliche Grund­absicherung kalkulieren. Einzelne Pakete wie beispiels­weise ein spezieller Miet­rechts­schutz schlagen sich mit etwa 50 Euro jährlich pro Paket zu Buche.

Auf keinen Fall die Deckungssumme zu niedrig ansetzen

Die Qualität einer Rechts­schutz­versicherung lässt sich unter anderem auch an der Deckungs­summe erkennen. Bei rechtlichen Streitig­keiten können schnell sechs­stellige Euro­beträge zusammenkommen.

Deshalb sollte die Deckungs­summe der Versicherung auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden, auch wenn das in einer günstigen monatlichen Prämie mündet und auf den ersten Blick gut aussieht.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich für Privat­personen eine Deckungs­summe von zumindest 300.000 Euro.

Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Eine Rechts­schutz­versicherung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es gelingt, sich außer­gerichtlich mit seiner Gegenpartei zu einigen. Wird dafür beispiels­weise ein Mediator beauftragt, können die Leistungen der Versicherung in Rechnung gestellt werden.

Auch wenn bereits die Leistungen eines Anwalts in Anspruch genommen wurden und es in weiterer Folge zu keinem Prozess kommt, werden die Kosten dafür von der Rechts­schutz­versicherung übernommen. Schließlich ist das auch im Sinne der Versicherung, da die Kosten bei einem Prozess wesentlich höher ausfallen würden.

Vom Schutz explizit ausgenommen sind jedoch vor allem die folgenden Situationen:

  • Familien­streitigkeiten: Wenn ein Paar eine gemeinsame Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen hat, hält sich diese bei Streitig­keiten untereinander heraus.
  • Sportwetten: Wer auf Sieg oder Niederlage einer Mannschaft oder eines Einzel­sportlers setzt, macht das auf eigenes Risiko. Auch wenn sich heraus­stellt, dass dabei betrogen wurde.
  • Vor­sätzliche Straftaten: Wer mit Vorsatz handelt, bekommt ebenfalls keine finanzielle Unterstützung durch seine Rechts­schutz­versicherung
  • Spekulation: Hier verhält es sich ähnlich wie bei Sportwetten. Wer der Meinung ist, hohe Beträge in riskante Aktien­geschäfte zu investieren, muss dabei auch die Möglichkeit eines Total­verlustes in Kauf nehmen.

Ist es möglich, die Rechtsschutzversicherung zu wechseln?

Ein nahtloser Wechsel der Anbieter ist grund­sätzlich nicht möglich. Ergibt sich eine bessere Versicherungs­möglichkeit, muss der alte Vertrag gekündigt werden. Die Frist dafür beträgt in den meisten Fällen drei Monaten.

Damit der durchgängige Schutz nicht verloren­geht, empfiehlt es sich, die neue Versicherung bereits parallel zum alten Vertrag abzuschließen.

Quelle: DAWR/om
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