Streitigkeiten vor Gericht können teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. Bild: Pixabay.com © succo CCO Public Domain
Welche Risiken sind mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung sind grundsätzliche Risiken abgedeckt. Dazu zählen unter anderem Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen, Konflikte mit Ämtern, Streitigkeiten mit der Krankenkasse und Schadenersatzforderungen.
Je nachdem, welche Anforderungen zusätzlich noch erfüllt werden müssen, lässt sich der Grundvertrag durch weitere Leistungspakete ergänzen. Zu den populärsten Erweiterungen zählen dabei:
- Familienrechtsschutz: Hier werden weitere Familienmitglieder mitversichert und profitieren somit ebenfalls von den Versicherungsleistungen.
- Verkehrsrechtsschutz: Diese Zusatzversicherung hilft bei Streitigkeiten um verkehrsrechtliche Fragen und gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.
- Arbeitsrechtsschutz: Bei Abschluss dieses Zusatzpakets werden Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernommen.
- Mietrechtsschutz: Konflikte mit Vermietern, den Nachbarn oder der Hausverwaltung stehen in Deutschland auf der Tagesordnung. Oftmals geht es dabei zum Beispiel um die @ART8495:anwaltsregister[Haltung von Haustieren][Haltung von Haustieren]@. Dieses Zusatzpaket übernimmt die Kosten für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung oder dem Haus.
- Ehescheidung und Unterhalt: Da die Versicherungen um die hohen Kosten von Scheidungen wissen, bieten nur sehr wenige Anbieter dieses Zusatzpaket an.
Vorsicht vor Wartezeiten
Die meisten Konsumenten wähnen sich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in falscher Sicherheit. Doch viele Rechtsschutzversicherungen bieten ihre Leistungen erst nach dem Ablauf einer bestimmten Wartezeit an. Je nach Rechtsschutzbereich variiert die Dauer dabei zwischen drei Monaten und in Extremfällen sogar drei Jahren.
Entsteht der Streitfall während der Wartezeit, haben Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Entscheidend dafür, ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden, ist der Zeitpunkt, wann die rechtliche Auseinandersetzung entstanden ist.
Genau das ist auch die Krux an der Sache: Viele Menschen denken erst dann an die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung, wenn sich ein entsprechender Streit anbahnt. In den meisten Fällen ist es dann aufgrund der Wartezeiten allerdings schon zu spät. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig nach einer entsprechenden Versicherung umzusehen.
Die gute Nachricht: Für die Wartezeiten gibt es keine gesetzliche Regelung, sondern sie werden von den einzelnen Versicherungen individuell festgelegt. Deshalb lohnt es sich, vor dem Abschluss die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen und dabei besonderes Augenmerk auf die Wartezeit zu legen. Wer die Leistungen mehrerer Versicherungen miteinander vergleichen möchte, kann das beispielsweise unter www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung/ohne-wartezeit machen.
Bei vielen Verträgen können Leistungen erst nach einer Wartefrist in Anspruch genommen werden. Bild: Pixabay.com © Basti93 CCO Public Domain
Ist es möglich, einen Vertag rückwirkend abzuschließen?
Im Normalfall können die Leistungen der Versicherung ab dem Tag des Vertragsabschlusses (unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Wartezeiten) in Anspruch genommen werden.
Einen Vertrag rückwirkend abzuschließen, damit beispielsweise die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung übernommen werden, die ihren Ursprung schon in der Zeit vor dem Vertragsabschluss haben, ist in der Regel nicht möglich.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Denn manche Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Vertragsbeginn vorzuverlegen. Wird der Vertrag beispielsweise um drei Monate vorverlegt, bezahlen die Neuversicherten rückwirkend für diese Zeit ihre Versicherungsprämien. Dafür werden sie von der Versicherung so behandelt, als wären sie schon seit diesem Zeitpunkt versichert.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen vor allen die folgenden:
- Detaillierte Leistungen der Versicherung
- Selbstbehalt im Schadensfall
- Deckungssumme der Versicherung
Bei den günstigen Anbietern am Markt liegen die Einstiegspreise für eine private Rechtsschutzversicherung bei etwa 100 Euro im Jahr. Dafür ist bei diesen Verträgen die Selbstbeteiligung entsprechend hoch. Wer im Schadensfall wenig oder gar nichts aus der eigenen Tasche bezahlen möchte, sollte mit Kosten von etwa 200 Euro jährlich für die rechtliche Grundabsicherung kalkulieren. Einzelne Pakete wie beispielsweise ein spezieller Mietrechtsschutz schlagen sich mit etwa 50 Euro jährlich pro Paket zu Buche.
Auf keinen Fall die Deckungssumme zu niedrig ansetzen
Die Qualität einer Rechtsschutzversicherung lässt sich unter anderem auch an der Deckungssumme erkennen. Bei rechtlichen Streitigkeiten können schnell sechsstellige Eurobeträge zusammenkommen.
Deshalb sollte die Deckungssumme der Versicherung auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden, auch wenn das in einer günstigen monatlichen Prämie mündet und auf den ersten Blick gut aussieht.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich für Privatpersonen eine Deckungssumme von zumindest 300.000 Euro.
Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?
Eine Rechtsschutzversicherung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es gelingt, sich außergerichtlich mit seiner Gegenpartei zu einigen. Wird dafür beispielsweise ein Mediator beauftragt, können die Leistungen der Versicherung in Rechnung gestellt werden.
Auch wenn bereits die Leistungen eines Anwalts in Anspruch genommen wurden und es in weiterer Folge zu keinem Prozess kommt, werden die Kosten dafür von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Schließlich ist das auch im Sinne der Versicherung, da die Kosten bei einem Prozess wesentlich höher ausfallen würden.
Vom Schutz explizit ausgenommen sind jedoch vor allem die folgenden Situationen:
- Familienstreitigkeiten: Wenn ein Paar eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, hält sich diese bei Streitigkeiten untereinander heraus.
- Sportwetten: Wer auf Sieg oder Niederlage einer Mannschaft oder eines Einzelsportlers setzt, macht das auf eigenes Risiko. Auch wenn sich herausstellt, dass dabei betrogen wurde.
- Vorsätzliche Straftaten: Wer mit Vorsatz handelt, bekommt ebenfalls keine finanzielle Unterstützung durch seine Rechtsschutzversicherung
- Spekulation: Hier verhält es sich ähnlich wie bei Sportwetten. Wer der Meinung ist, hohe Beträge in riskante Aktiengeschäfte zu investieren, muss dabei auch die Möglichkeit eines Totalverlustes in Kauf nehmen.
Ist es möglich, die Rechtsschutzversicherung zu wechseln?
Ein nahtloser Wechsel der Anbieter ist grundsätzlich nicht möglich. Ergibt sich eine bessere Versicherungsmöglichkeit, muss der alte Vertrag gekündigt werden. Die Frist dafür beträgt in den meisten Fällen drei Monaten.
Damit der durchgängige Schutz nicht verlorengeht, empfiehlt es sich, die neue Versicherung bereits parallel zum alten Vertrag abzuschließen.