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Verbraucherrecht | 05.04.2018

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. April 2018

Am 1. April 2018 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen im April 2018: Durch neue Auflagen soll der Schadstoff Acrylamid in Lebensmitteln verringert werden. Kostenpflichtige Streaming-Dienste können jetzt auch im EU-Ausland genutzt werden. Start-ups sollen besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten.

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Weniger Acrylamid in Pommes & Co.

Ab 11. April 2018 müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.

Online-Dienste ohne Grenzen nutzen

Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 1. April 2018 (ursprünglich war der 20. März 2018 vorgesehen) auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.

Anschubfinanzierung für Start-ups

Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

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Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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