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Arbeitsrecht, Erbrecht, Internetrecht und Verbraucherrecht | 31.07.2015

Neues

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2015

Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015.

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Arbeit und Soziales: Gleiche Arbeit - gleicher Tarifvertrag

Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.

Das Gesetz zur Tarifeinheit gilt bereits seit dem 10. Juli 2015.

Weniger Dokumentation beim Mindestlohn

Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die ab dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten

Bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. August 2015 erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Sicher Paternoster fahren

Paternoster bleiben für jedermann zugänglich. Betreiber sind weiterhin für die Betriebssicherheit verantwortlich. Benutzer müssen über sicherheitsgerechtes Verhalten und andere Einschränkungen, zum Beispiel kein Lastentransport, aufgeklärt werden. Die Information kann etwa über Hinweisschilder erfolgen.

Die Verordnung ist seit dem 13. Juli 2015 in Kraft.

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Inneres und Sicherheit: Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen künftig eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Werden öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die Beschäftigung untersagt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung. Die Regelung ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

Mehr Sicherheit für digitale Infrastruktur

Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet. Beispielsweise gelten für Online-Shops erhöhte Anforderungen an den Schutz der Kundendaten und der IT-Systeme. Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.

Digitale Verwaltung

Ämter und Behörden speichern zunehmend Informationen digital. Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, dürfen zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden. Damit erleichtert die Bundesregierung der digitalen Wirtschaft, die Inhalte zu nutzen.

Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist am 17. Juli in Kraft getreten.

Kampf gegen Rechtsextremismus

Die Bundesregierung setzt ihren Kampf gegen den Rechtsextremismus fort. Als weitere Konsequenz aus der NSU-Mordserie sollen Gerichte fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen. Der Generalbundesanwalt wird frühzeitig in Ermittlungen eingebunden.

Das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages tritt am 1. August 2015 in Kraft.

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Verbraucherschutz: Kleinanleger besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt

Wer hochriskante Geldanlagen anbietet, hat Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen.

Wichtige Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes sind seit dem 10. Juli 2015 in Kraft, einzelne Regelungen folgen zum 1. Januar 2016 und zum 3. Januar 2017.

BAföG-Verbesserung bei Übergang zwischen Bachelor und Master

Bislang erhielten Studierende maximal 360 Euro monatlich als Überbrückung, wenn ihr Erstantrag nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. Ab 1. August orientiert sich dieser Abschlag ausschließlich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf der Studierenden. Außerdem wird ab August die Förderung während des Übergangs zwischen Bachelor- und Masterstudium erleichtert.

So kann, wer ein Masterstudium aufnehmen will, bereits ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Zulassung zum Master mit Förderung rechnen - etwa wenn der Bachelorabschluss noch aussteht. Die endgültige Zulassung muss dann innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Künftig kann man zudem vorab klären lassen, ob für ein geplantes Masterstudium überhaupt BAföG bezogen werden könnte. Zugleich fallen bestimmte zusätzliche Nachweise zur Studienleistung bei frühen Zwischenprüfungen weg.

Energie: Förderprogramm 'Energieeffizient Sanieren„ attraktiver

Die KfW-Bankengruppe erweitert ab 1. August 2015 ihr Programm “Energieeffizient Sanieren„. Die Fördergrenze wird um sieben Jahre vorverlegt: Jetzt können auch Immobilienbesitzer einen Förderantrag stellen, die den Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt haben. Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern.

Energieausweise auch für kleinere öffentliche Gebäuden

Seit 1. Mai 2014 muss in größeren öffentlichen Gebäuden ab 500 Quadratmetern ein Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Seit dem 8. Juli 2015 gilt ein niedrigerer Grenzwert: Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises betrifft jetzt auch öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche ab 250 Quadratmeter, beispielsweise öffentliche Gebäude wie Standesämter oder kleinere Schulen.

Europäisches Erbrecht neu geregelt

Größere Rechtssicherheit und einfachere Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU – dafür sorgt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Die neue Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht gilt, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Sie gilt ab 17. August 2015.

Siehe auch:

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