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Internetrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht | 01.07.2016

Neues

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2016

Am 1. Juli 2016 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Zum 1. Juli steigt der monatliche Kinderzuschlag um 20 Euro auf maximal 160 Euro. Die Renten steigen so stark wie seit 23 Jahren nicht mehr. Gute Nachricht auch für Urlauber: Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren. Diese und weitere gesetzliche Neureglungen gibt es ab Juli 2016. Lesen Sie hier mehr.

Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro

Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro und damit auf maximal 160 Euro monatlich. Die Bundesregierung unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Zu Beginn des Jahres hat die Bunderegierung bereits Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung ist Teil des 2015 beschlossenen Gesetzes, das Familien in Deutschland stärker entlastet.

Deutliches Rentenplus

Ab 1. Juli erhöht sich die Rente: in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent. So stark sind die Renten seit 23 Jahren nicht mehr gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die höheren Altersbezüge automatisch (vgl. dazu: Renten­besteuerung: Wann muss man als Rentner Einkommen­steuer zahlen?).

Auch die Versorgungsbezüge werden in den alten und den neuen Bundesländern um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten.

Höhere Entschädigung für Impfstoff-Geschädigte aus DDR-Zeiten

Die Entschädigung für Menschen, die sich in der DDR 1978/79 bei der Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, steigt ab 1. Juli um 4,25 Prozent. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere der Schädigung ab und kann bis zu 1.261 Euro monatlich betragen. Der Anstieg entspricht der gesetzlichen Rentenerhöhung in den alten Bundesländern.

Deutschkurse für Flüchtlinge

Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Das Programm baut auf den Integrationskursen auf. So ist eine individuelle Förderung möglich, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung verbunden werden kann.

Fahrverbote für Lkw im Juli und August

Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird entsprechend ausgedehnt. Der Bund will damit den Ferienreiseverkehr entlasten. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmefällen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.

Korruption im Gesundheitswesen

Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen der Patienten. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.

Vergünstigungen für Reedereien

Nur noch etwa 360 Handelsschiffe fahren unter deutscher Flagge. Die Bundesregierung will diesen Abwärtstrend stoppen. Steuererleichterungen für Reedereien sollen den Kostendruck senken. Reedereien dürfen deshalb seit Juni die Lohnsteuern einbehalten.

Alte Elektrogeräte zurückgeben

In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Materialien. Elektroschrott zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen, ist deshalb wichtig. Ab 24. Juli sind große Händler – einschließlich des Onlinehandels – verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Das besagt das Elektronikgerätegesetz. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück.

Vertragsabschlüsse im Internet erleichtert

Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen: Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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