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Energierecht, Medizinrecht, Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht | 30.09.2016

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2016

Am 1. Oktober 2016 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Zum 1. Oktober gibt es wieder einige Gesetzes­änderungen: Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Kündigungen von Verträgen sind jetzt auch per E-Mail und ohne Unterschrift möglich. Intelligente Stromzähler unterstützen die Energiewende. Diese und andere Regelungen treten zum Oktober in Kraft. Einige Regelungen sind bereits im September in Kraft getreten.

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Anspruch auf Medikationsplan

Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan - zunächst noch in Papierform. Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten zustimmen. Grundlage ist das „E-Health-Gesetz“ (Gesetz für Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) vom Januar 2016.

Verbraucherschutz: Kündigung per E-Mail möglich

Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Die „Textform“ hat auch Auswirkungen auf das Arbeitrecht und arbeitsrechtliche Verträge. Siehe dazu vertiefend den Text von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt: Arbeits­recht: Ab Oktober gelten neue Form­vorschriften in AGB

Eisenbahnregulierungsgesetz

Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation – auch im Bahnbereich. Davon profitieren vor allem die sieben Millionen Fahrgäste, die täglich mit der Bahn durch Deutschland reisen. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September in Kraft getreten.

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Neue digitale Mess-Systeme für die Energiewende

Die Bundesregierung hat Rahmenbedingungen für intelligente Strommess-Systeme geschaffen und den Grundstein für eine Digitalisierung der Energieversorgung gelegt.

Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte „Smart Meter“. Ab 2020 werden sie verpflichtend in privaten Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Und was gibt's noch?

Die Regelsätze für die Grundsicherung (Hartz IV) werden 2017 wieder erhöht. Finden Sie hier die aktuelle Tabelle über Regelsätze für Hartz-IV und Sozialhilfe ab dem 1.1.2017.

Siehe auch:

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Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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