Rechtsanwalt Thomas Brunow
Tel.: 030/226357113
Fax: 030/226357150
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Prof. Dr. Streich & Partner
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Sie sind geblitzt worden? Dann nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung durch unseren Verkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Brunow.
Oftmals wird die Geschwindigkeitsmessung in der Nähe des beschränkenden Verkehrszeichens durchgeführt, wobei der Bereich, innerhalb dessen vor und hinter dem Verkehrszeichen nicht geblitzt werden soll, wird durch Richtlinien vom jeweiligen Bundesland geregelt. Hiervon darf nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden.
Problematisch an diesen Richtlinien ist, dass diese innerorts wie außerorts gleichermaßen gelten. Auf Autobahnen ist der Wert oft so gering, dass ein Abbremsen auf die erlaubte Geschwindigkeit oftmals nicht möglich ist. Hier lohnt es sich in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen und anhand der Beschilderungspläne dem Bußgeldbescheid entgegenzutreten.
Ihnen wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen? Dann nutzen Sie die unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Verkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Brunow.
Lesen Sie hier welche Anforderungen an die Nachweise gestellt werden und was erfüllt sein muss, um wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes verurteilt werden zu können. Erfahren sie auch, warum es so entscheidend ist, mit welcher Überwachungsanlage der Rotlichtverstoß dokumentiert wurde. In seiner kostenlosen Ersteinschätzung wird sie Rechtsanwalt Brunow dahingehend beraten, ob es sich lohnt, dem Bußgeldbescheid entgegenzutreten.
Rechtsanwalt Thomas Brunow veröffentlicht regelmäßig juristische Texte im Internet unter www.refrago.de und www.anwaltsregister.de.