Seit mehr als 40 Jahren verpflichtet die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Mitführen von Erste-Hilfe-Material. Um den Inhalt auf den aktuellen notfallmedizinischen Stand zu bringen, wurde die StVZO nun überarbeitet. Seit Januar 2014 ist die neue Norm DIN 13164 bereits in Kraft. Darauf weist der TÜV SÜD hin.
Was muss nach der DIN 13164 zusätzlich im Verbandskasten sein?
Ein 14-teiliges Pflasterset, zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher und ein Extra-Kinder-Verbandpäckchen. Andere Materialien, etwa spezielle Verbände, sind dagegen nicht mehr nötig.
Müssen alte Verbandskästen jetzt weggeworfen werden?
Nein, alte Verbandskästen müssen wegen der neuen Norm 13164 nicht gleich in den Müll. Bestehende Kits dürfen noch bis zum angegebenen Verfallsdatum benutzt werden. Ergänzungssets für die neue Norm gibt es in jeder Apotheke. Ansonsten gilt: Gleich einen neuen Kasten kaufen, denn die Kits können Leben retten.
Welche Strafe droht, wenn man keinen Verbandskasten in Auto hat?
Fehlt der Verbandskasten im Fahrzeug, wird ein Verwarnungsgeld von fünf Euro fällig. Fehlt der Verbandskasten bei der Hauptuntersuchung oder ist beschädigt, ist das ein geringer Mangel.
Auf das Verfallsdatum achten
Einige Materialien im Erste-Hilfe-Kasten sind mit einem Extra-Verfallsdatum versehen. Nach deren Ablauf erlischt die Garantie, zum Beispiel für die Sterilität des Verbands. Auch Einweghandschuhe können spröde werden und Löcher bekommen. Eine regelmäßige Überprüfung macht also schon aus medizinischen Gründen Sinn. Auch gut zu wissen: Wird in einem privat genutzten Verbandskasten der abgelaufene Inhalt durch einen gültigen ersetzt, verlängert sich das Mindesthaltbarkeitsdatum des gesamten Verbandskastens.
Wohin mit alten Pflastern und Kompressen?
Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nehmen die abgelaufenen Materialien kostenlos entgegen.
Verbandskästen sind auch im Ausland Pflicht
Verbandskästen sind inzwischen in allen EU-Ländern Pflicht. Am besten informiert man sich vor seiner Reise über die genauen Regelungen. Für alle Länder gilt: Autofahrer sollten auf jeden Fall wissen, wo sich das Erste-Hilfe-Set in ihrem Fahrzeug befindet. Das steht übrigens auch in der Betriebsanleitung.
Was muss im neuen Verbandskasten enthalten sein?
Checkliste zum Verbandskasten-Inhalt nach der neuen DIN 13164:
- 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
- 14-teiliges Pflasterset
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände
- 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
- 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
- 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
- 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
- 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
- 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
- 2 Dreiecktücher DIN 13168
- 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
- 1 Schere DIN 58279
- 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 1 Inhaltsverzeichnis