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Steuerrecht | 02.07.2018

Grundfreibetrag 2018

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2018: Welcher steuerliche Grundfreibetrag gilt ab dem 1.1.2018?

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen. Zum 1.1.2018 wurde der steuerliche Grundfreibetrag wieder angehoben. Lesen Sie hier, wie hoch der Grundfreibetrag ab 2018 ist.

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2017 betrug der Grundfreibetrag für Ledige 8.820 Euro (Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer: 17.640 Euro). 2018 wurde der Grundfreibetrag - wie in den Vorjahren - erneut angehoben. Auch 2019 und 2020 soll der Grundfreibetrag steigen.

Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommenssteuerpflichtigen. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Grundfreibetrag 2018

2018 ist der Grundfreibetrag auf 9.000 Euro (18.000 Euro für Verheiratete) gestiegen, 2019 wird er voraussichtlich auf 9.168 Euro (18.336 Euro für Verheiratete) angehoben, vgl. Tabelle:

Tabelle: Entwicklung des Grundfreibetrags

Jahr(e)Grundfreibetrag pro Jahr
1990 - 19955.616 DM
1996 – 199712.095 DM
199812.365 DM
199913.067 DM
200013.499 DM
200114.039 DM
2002 - 20037.235 Euro
2004 -20087.664 Euro
20097.834 Euro
2010 - 20128.004 Euro
20138.130 Euro
20148.354 Euro
20158.472 Euro
20168.652 Euro
20178.820 Euro
20189.000 Euro
20199.168 Euro*
20209.408 Euro*

*Planungen

Die mit *Planungen markierten Zahlen hat das Bundeskabinett am 27. Juni 2018 in dem Regierungsentwurf eines „Gesetzes ‎zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung ‎weiterer steuerlicher Regelungen“ (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) ‎beschlossen.‎

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Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

Kinderfreibetrag 2018

Der Kinderfreibetrag beträgt 7.428 Euro (2017: 7.356 Euro). Der Kinderfreibetrag 2019 wird voraussichtlich um 192 Euro von 7.428 Euro auf 7.620 Euro steigen (Planung).

Wer Unterhalt zahlen muss, für den gilt 2018 eine neue Düsseldorfer Tabelle 2018.

Quelle: DAWR/pt
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