wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 17.09.2016

Fahrzeug­mangel

Gas­behälter­explosion bei VW mit Erdgas­antrieb - Was können betroffene Fahrzeug­besitzer tun?

Rechtliche Konsequenzen der Nutzungs­untersagung durch VW

Bei weltweit 5.900 Fahrzeugen des Touran EcoFuel aus dem Bauzeitraum 2006-2009 besteht die Möglichkeit, dass die Außenhaut des Drucktanks durch äußere Einflüsse rostet und der Gastank bei der Betankung explodiert. In Deutschland sind mindestens 3.800 Fahrzeuge von dieser Problematik betroffen. Die von VW ausgesprochene Empfehlung zur Nutzung des Fahrzeugs mit Benzin­antrieb, kommt jedoch einer faktischen Nutzungs­untersagung gleich. Aus rechtlicher Sicht besteht hier daher für VW die Pflicht zum Rückruf und zur Nach­besserung der Fahrzeuge.

Werbung

VW Touran mit Erdgasantrieb explodiert an Tankstelle

Am 9. September 2016 war an einer Tankstelle in Nieder­sachsen ein VW Touran mit Erdgas­antrieb explodiert. Das Göttinger Tageblatt berichtete dazu: „Bei einer Verpuffung am vergangenen Freitagabend wurde ein Touran-Fahrer aus Clausthal-Zellerfeld verletzt. Der 58-Jährige wird im Duderstädter Krankenhaus stationär behandelt. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll der Mann den Ölstand kontrolliert haben, als sich die Gas­explosion ereignete. Ansonsten hätte es schlimmer ausgehen können. Durch die Wucht der Druckwelle hob der Wagen vom Boden ab, Trümmer­teile flogen durch die Luft, die Über­dachung der Zapfsäulen wurde ebenso beschädigt wie ein Wohnmobil und ein VW Polo auf dem Tankstellen­gelände. Der Knall war bis Gerblingerode und Tiftlingerode zu hören, berichteten Einwohner.“

Ein Gas­behälter habe die Sprengkraft von rund sechs Kilo TNT, sagte der Geschäfts­führer des Bergungs­unternehmens UKM laut dem Bericht.

Ähnliche Fälle haben sich bereits früher ereignet

Im September 2015 wurde ein Münchener beim Betanken seines VW Touran EcoFuel durcheine Gas­explosion schwer verletzt. Im August 2012 ereignete sich ein derartiger Unfall im süd­bayerischen Wolfratshausen an einer Erd­gas­tankstelle des Chemie­unternehmens Tunap. Dabei wurde ein 43-jähriger Münchner ebenfalls schwer verletzt. Auch aus dem Ausland wurden bereits derartige Vorkommnisse bekannt. In Göteborg-Angereder folgte am 4. Juli 2016 eine derartige Explosion. Der Focus berichtete, dass VW bereits 2012 Touran-Modelle der Baujahre 2005-2009 mit Erdgas­antrieben in die Werk­stätten gerufen hatte. Der Grund damals sei laut Kraftfahrt-Bundesamt gewesen, dass Korrosions­schäden an CNG-Hoch­druck­zylindern zum Bersten der Zylinder führen können.

Werbung

VW-Empfehlung zur Nutzung des Fahrzeugs mit Benzinantrieb kommt Nutzungsuntersagung gleich

Nach überein­stimmenden Medien­berichten habe VW den Besitzern ent­sprechender Fahrzeuge nunmehr mit sofortiger Wirkung zur Nicht­benutzung des Gasantriebs aufgefordert und eine Rückruf­aktion angekündigt, ohne einen genauen Zeitpunkt hierfür zu nennen. Die von VW ausgesprochene Empfehlung, den Benzin­antrieb zu nutzen, geht jedoch quasi ins Leere, da der Benzin­antrieb nur mit leerem Gastank nutzbar ist. Somit kommt die Nutzungs­empfehlung von VW eher einer faktischen Nutzungs­untersagung gleich.

Betroffene Autofahrer fragen sich nunmehr, welche Ansprüche ihnen zustehen.

Sicherungspflichten eines Herstellers beschränken sich nach Inverkehrbringen nicht auf Warnhinweise

Der Bundes­gerichts­hof stellte in seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 fest, in dem es um Kranken­haus­betten ging, die unter bestimmten Voraus­setzungen überdurch­schnittlich brand­gefährdet waren, dass der Hersteller nach dem Inverkehr­bringen des Produkts zur Beobachtung des Produkts auf nicht bekannte schädliche Eigen­schaften und zur Information über die Gefahren­lage und Verwendungs­folgen verpflichtet ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2008, Az. VI ZR 170/07). Zudem stellte das höchste deutsche Zivil­gericht klar, dass sich die Sicherungs­pflichten des Herstellers nach dem Inverkehr­bringen nicht auf Warn­hinweise beschränken.

Werbung

Hersteller schuldet gegebenenfalls Auffoderung zur Nichtbenutzung

Drohen von dem Produkt Gefahren für Rechts­güter der Abnehmer oder Dritter, kann neben einem Rückruf eine umfassende Information der Abnehmer und eine Aufforderung zur Nicht­benutzung und Stilllegung geschuldet sein. Ein Anspruch auf kostenlose Nach­rüstung wurde in dem dortigen Fall hingegen abgelehnt, weil es angesichts der weiteren Nutzbarkeit der Betten an einer bestehenden Rechts­gut­verletzung fehlte.

Sachlage in VW-Gasexplosionsfällen gestaltet sich anders

Nach Auffassung der Rechts­anwälte Rogert & Ulbrich, verhält es sich in den VW-Gas­explosions­fällen jedoch anders, da eine Eigentums­verletzung bestehe, weil die Nutzung der Fahrzeuge faktisch untersagt wurde. Es sei somit das delikts­rechtlich geschützte Integritäts­interesse betroffen. Es bestehe mithin eine Pflicht zum Rückruf und zur Nach­rüstung. Für den Fall, dass diese Pflicht nicht oder nicht in angemessenem Zeitraum erfüllt werde, sehe das Allgemeine Schuldrecht weitere Schadens­ersatz­ansprüche vor, die bis hin zum Abkauf des Fahrzeugs zum Neupreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung reichen könnten. Es solle auch geltend gemacht werden, dass die Eigentums­verletzung zu einem Nutzungs­ausfall­schaden führt, der für jeden Tag bis zur Abstellung des Eingriffs in das Eigentum zu zahlen sei.

Quelle: Rogert & Ulbrich/DAWR/kg
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#3080

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d3080
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!