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Verkehrsrecht | 01.02.2018

Karneval 2018

Karneval: Darf man verkleidet Autofahren?

Das Verkleiden gehört zum Karneval. Umso auf­fallender und aufwendiger, desto besser. Doch ist es auch zulässig verkleidet Auto zu fahren?

Karneval: Darf man verkleidet Autofahren?

Es ist grund­sätzlich erlaubt, mit einem Kostüm Auto zu fahren. Es muss nur darauf geachtet werden, dass dadurch nicht die Sicht, das Gehör und die Bewegungs­freiheit ein­geschränkt wird. Denn die Sicherheit des Straßen­verkehrs geht auch während des Karnevals vor. Auf Masken und starre Kostüme sollte daher regelmäßig verzichtet werden.

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